Bundesrat empfiehlt Volksinitiative „Für Ehe und Familie“ zur Annahme

Bern, 29.05.2013 - Der Bundesrat hat heute den Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Abschaffung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren zur Kenntnis genommen. Aufgrund der überwiegend negativen Antworten in der Vernehmlassung hat er beschlossen, die Vorlage vorläufig zu sistieren. Da er am Ziel festhält, die verfassungswidrige Mehrbelastung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren abzuschaffen, empfiehlt er die Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ zur Annahme.

Mit ihrer Volksinitiative will die CVP eine Stärkung der Familie erreichen und die heute existierende Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren beseitigen. Bei den Steuern sollen die Ehepaare eine Wirtschaftsgemeinschaft bilden. Im Sozialversicherungsrecht sollen verheiratete Rentnerehepaare nicht schlechter gestellt sein als Rentnerkonkubinatspaare. Für den Bundesrat hat die Beseitigung der Benachteiligung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer ebenfalls eine hohe steuerpolitische Priorität.  Er schickte deshalb im vergangenen Jahr Vorschläge für eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung.

Die Ergebnisse zeigen jetzt, dass wenig Konsens darüber besteht, wie die Beseitigung der Benachteiligung von Ehepaaren zu erfolgen hat. Der vorgeschlagene „Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung" stiess in der Vernehmlassung auf Kritik. Unter anderem wurde der erhöhte Verwaltungsaufwand bemängelt und das Modell als zu wenig transparent beurteilt. Insbesondere zeigten sich aber zu unterschiedliche Vorstellungen über die ideale Besteuerungsform von Ehepaaren. Strittig bleibt, ob die Besteuerung individuell oder gemeinsam zu erfolgen hat und welches der möglichen Besteuerungsmodelle die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahrzehnte am besten abzubilden vermag. Sehr unterschiedliche Vorstellungen bestehen ferner in Bezug auf die Belastungsrelationen zwischen Ein- und Zweiverdienerehepaaren. Der Bundesrat hat die Kritik zur Kenntnis genommen und die am 29. August 2012 in die Vernehmlassung gegebene Vorlage vorläufig sistiert.

Der Bundesrat ist aber weiterhin gewillt, die verfassungswidrige Mehrbelastung von Ehepaaren zu beseitigen. Mit der Empfehlung zur Annahme der CVP-Volksinitiative will er eine verfassungskonforme Besteuerung erreichen. Bei einer Annahme der Initiative würde der Grundsatz der gemeinsamen Besteuerung der Ehepaare in der Verfassung festgeschrieben. Dies würde die Chancen wesentlich erhöhen, in der Folge einen Konsens zu finden, wie die Überbesteuerung von Ehepaaren beseitigt werden kann.

Bei den Sozialversicherungen gibt es heute in einer Gesamtbetrachtung Solidaritätsflüsse von den unverheirateten zu den verheirateten Paaren. Zwar sind die Renten von AHV und IV für zwei Verheiratete auf 150 Prozent zweier Maximalrenten plafoniert, während für Unverheiratete keine solche Plafonierung besteht. Trotzdem sind die Verheirateten insgesamt bessergestellt, denn sie können von AHV und IV Leistungen erhalten oder von Beitragserleichterungen profitieren, die Konkubinatspaaren nicht zustehen (vgl. Kasten). Auch in anderen Sozialversicherungen wie der beruflichen Vorsorge, der Unfallversicherung oder der Militärversicherung werden Ehepaare speziell geschützt und gegenüber den anderen Versicherten finanziell privilegiert. Nach Ansicht des Bundesrats gibt es bei den Sozialversicherungen somit keine Benachteiligung von Ehepaaren, die zu korrigieren wäre.

Bei einer Annahme der Initiative können sich die Änderungen somit auf die Ehepaarbesteuerung beschränken. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement des Inneren (EDI) und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten. Die Initiative wurde am 5. November 2012 eingereicht.

Verheiratete und Unverheiratete im Steuerrecht und in der AHV/IV

Verheiratete und unverheiratete Paare werden steuerlich unterschiedlich behandelt. Abhängig von Einkommenshöhe und -aufteilung bezahlt ein Ehepaar mehr oder weniger Steuern als ein gleich situiertes Konkubinatspaar. Wenn ein Ehepaar gegenüber einem Konkubinatspaar steuerlich über 10 Prozent stärker belastet wird, so ist dies laut Bundesgericht verfassungswidrig. Seit Januar 2008 sind Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung in Kraft. Dadurch konnte die Schlechterstellung von Ehegatten gegenüber Konkubinatspaaren in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen für rund 160'000 der betroffenen Zweiverdienerehepaare (rund zwei Drittel der Betroffenen) vollständig beseitigt werden. Bis heute kommt ein Teil der verheirateten Rentner- und Zweiverdienerpaare bei der Besteuerung aber immer noch schlechter weg als gleich situierte Konkubinatspaare. Der Bundesrat liess deshalb Vorschläge ausarbeiten, wie die steuerliche Benachteiligung ganz beseitigt werden kann. Ein entsprechender Gesetzesentwurf befand sich von Ende August 2012 bis Anfang Dezember 2012 in der Vernehmlassung.

Bei der Berechnung der Alters- oder Invalidenrenten werden die Einkommen, welche Verheiratete während den Ehejahren erzielt haben, aufgeteilt und je zur Hälfte der Ehefrau und dem Ehemann gutgeschrieben. Bei Ehepaaren bezahlt zudem nur ein Ehepartner AHV-Beiträge, falls nur ein Ehepartner erwerbstätig ist und mindestens den doppelten Mindestbeitrag pro Jahr entrichtet (Stand 2013: 960 Franken). Weiter haben nur Verheiratete im Todesfall des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin Anspruch auf eine Witwer- bzw. Witwenrente. Stirbt eine verheiratete Person, erhält der Partner oder die Partnerin zudem einen Zuschlag von 20 Prozent auf die eigene Alters- oder Invalidenrente (bis höchstens zum Betrag der Maximalrente). Alle diese Privilegien stehen Unverheirateten nicht zu.


Adresse für Rückfragen

Kontaktperson Steuerrecht: Fabian Baumer, Vizedirektor/Eidg. Steuerverwaltung
031 325 31 67, fabian.baumer@estv.admin.ch

Kontaktperson Sozialversicherungsrecht: Colette Nova, Vizedirektorin/Bundesamt für Sozialversicherungen, 031 322 90 70, colette.nova@bsv.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-49028.html