Offizielle Zeichen für Berg- und Alpprodukte

Bern, 31.05.2013 - Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat heute die ersten offiziellen Zeichen des Bundes im Agrarbereich präsentiert. Die Zeichen dürfen für alle echten Schweizer Berg- und Alpprodukte verwendet werden, die den Anforderungen der Berg- und Alpverordnung (BAIV) entsprechen und zeichnen deren besondere Qualität aus. Interessierte Kreise können bis am 26. Juli 2013 zum entsprechenden Verordnungsentwurf Stellung nehmen.

Das Landwirtschaftsgesetz erlaubt dem Bund, für die Kennzeichnung von Berg- und Alpprodukten offizielle Zeichen zu definieren. Die Kompetenz dazu wurde dem eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) mit der Revision der BAIV per 1. Januar 2012 übertragen. In einem breit abgestützten partizipativen Prozess und in Zusammenarbeit mit einer externen Grafikagentur hat das BLW zwei offizielle Zeichen für Berg- und Alpprodukte geschaffen. Die Verwendung der Zeichen sowie die Gestaltungsvorlagen sollen in der neuen Verordnung des WBF über die offiziellen Zeichen für Berg- und Alpprodukte geregelt werden.

Die offiziellen Zeichen stehen grundsätzlich für alle Marktteilnehmer offen, wenn sie die Vorschriften der BAlV einhalten. Die Verwendung ist freiwillig. Die Zeichen bieten den Produzenten eine gemeinsame visuelle Identität, die auch eine Bündelung beim Absatz oder in der Marketingkommunikation erlaubt. Für Konsumentinnen und Konsumenten sorgen die offiziellen Zeichen für mehr Transparenz und erleichtern die Produktwahl beim Einkauf.

Das BLW hat heute die Anhörung zum Verordnungsentwurf eröffnet. Interessierte Kreise können bis am 26. Juli 2013 Stellung zu nehmen.


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Patrik Aebi, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung, Tel. 031 322 25 92



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