Bundesrat unterstützt Selbsthilfemassnahmen von Emmentaler Switzerland und BO Milch

Bern, 07.06.2013 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Juni 2013 die Mengensteuerung für den Emmentaler AOP der Sortenorganisation Emmentaler Switzerland (ES) vorerst bis am 30. Juni 2014 auch für die Nichtmitglieder verbindlich erklärt. Er will mit dieser ergänzenden Massnahme die ES bei der Umsetzung der beschlossenen Anpassungen des Pflichtenheftes für Emmentaler AOP unterstützen und damit eine befristete Anschubhilfe zur besseren Positionierung von Emmentaler AOP als Premiumprodukt leisten. Weiter hat der Bundesrat die Eckpunkte des Standardvertrages für den Milchkauf und die Bestimmungen zur Segmentierung des Milchmarktes der Branchenorganisation Milch (BO Milch) bis am 30. Juni 2015 auf die Nichtmitglieder ausgedehnt.

Die ES hatte an ihrer ausserordentlichen Delegiertenversammlung (DV) vom 27. Juni 2012 beschlossen, wieder eine zentrale Mengensteuerung für Emmentaler AOP einzuführen. Um die Durchsetzung flächendeckend sicherzustellen, ersuchte die ES den Bundesrat, die Mengensteuerung für die Dauer von zwei Jahren auch für Nichtmitglieder der ES verbindlich zu erklären. Auf Anregung von Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann erarbeitete eine Task Force der ES Anfang 2013 ein Massnahmenkonzept zur besseren Positionierung des Emmentaler AOP. An ihrer DV vom 18. April 2013 hat die ES drei Änderungen des Pflichtenheftes Emmentaler AOP und die Prüfung von weiteren Anpassungen gutgeheissen. Aus Sicht des Bundesrats verbessern diese Massnahmen die Positionierung des Emmentaler AOP als Premiumprodukt. Er hat deshalb entschieden, die Anstrengungen der Emmentalerbranche mit der befristeten Ausdehnung der Mengensteuerung vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014 auf die Nichtmitglieder der ES zu unterstützen. Das Mengensteuerungssystem für den Emmentaler AOP ist somit für diesen Zeitraum auch für die Nichtmitglieder der ES verbindlich. Falls die ES bis Ende Februar 2014 den Nachweis erbringt, dass sie erfolgreich an der Umsetzung der Premiumstrategie für den Emmentaler gearbeitet hat, kann das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Gültigkeitsdauer um ein Jahr verlängern. Die DV der Branchenorganisation (BO) Milch beschloss ihrerseits am 12. November 2012, dass für ihre Mitglieder die Bestimmungen des Standardvertrages für den Milchkauf weiterhin gelten. Zusätzlich wurde ein neues Reglement zur Segmentierung des Milchmarktes verabschiedet. Der Bundesrat ist dem Begehren der BO Milch gefolgt und hat die Bestimmungen des Standardvertrages und zur Segmentierung des Milchmarktes für den Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2015 auf die Nichtmitglieder der BO Milch ausgedehnt. Die Nichtmitglieder der BO Milch sind damit verpflichtet, für alle Milchkäufe und -verkäufe schriftliche Milchkaufverträge abzuschliessen. In den Milchkaufverträgen muss zudem die Milchmenge nach ihrem Verwendungszweck in Segmente unterteilt werden. Die Milchhändler und Milchverwerter müssen die je Segment eingekauften und verkauften Mengen monatlich an die TSM Treuhand GmbH melden.  

Mit seinem Beschluss unterstützt der Bundesrat die Bestrebungen der BO Milch zur weiteren Stabilisierung des Milchmarktes, zur Stärkung der vertraglichen Beziehungen und der Transparenz bei der Milchpreisgestaltung.


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