Restwassersanierungen: Zahlreiche Kantone im Rückstand

Bern, 10.06.2013 - Um die natürlichen Gewässerfunktionen zu erhalten, müssen unterhalb von Wasserentnahmen in Flüssen und Bächen ausreichende Restwassermengen gewährleistet sein. Die Kantone hatten Zeit bis 2012, diese Bestimmung des Gewässerschutzgesetzes auf Wasserentnahmen anzuwenden, die vor 1992 bewilligt worden waren. Gemäss einer Umfrage des Bundesamts für Umwelt BAFU werden die Sanierungen in 16 Kantonen voraussichtlich bis Ende 2015 abgeschlossen sein. In den übrigen Kantonen dauern die Fristen länger.

Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Gewässerschutz (Gewässerschutzgesetz, GSchG) im Jahr 1992 müssen unterhalb von Wasserentnahmen - namentlich solchen zur Nutzung der Wasserkraft - angemessene Restwassermengen im Bett belassen werden. Für Entnahmen, die vor 1992 bewilligt worden waren, gilt diese Bestimmung erst, wenn die entsprechende Konzession erneuert wird. In der Zwischenzeit müssen die bestehenden Restwasserstrecken saniert werden, soweit dies wirtschaftlich tragbar ist. Dies bedeutet, dass die Konzession nicht beeinträchtigt werden darf. Die Frist für den Abschluss der Restwassersanierungen wurde im Gewässerschutzgesetz auf Ende 2012 festgesetzt.

2009, 2011 und Anfang 2013 befragte das Bundesamt für Umwelt BAFU als Aufsichtsbehörde die Kantone über den Stand der Restwassersanierungen. Es gibt rund 1500 Wasserentnahmen, welche für die Wasserkraft genutzt werden, rund die Hälfte davon muss saniert werden. Aufgrund unvollständiger Daten können diese Zahlen nicht genau bestimmt werden. Seit der Umfrage 2011 hat sich die Zahl der sanierten Restwasserstrecken um 181 auf 487 erhöht.

60 bis 100 % der Restwassersanierungen in 16 Kantonen abgeschlossen

Ende 2012 waren in 16 Kantonen 60 bis 100 % der Restwasserstrecken saniert. Appenzell-Innerrhoden und Schaffhausen weisen keine sanierungspflichtigen Wasserentnahmen auf, und die Kantone Basel-Landschaft und Genf haben die Sanierungen innerhalb der gesetzten Frist abgeschlossen. In Glarus, St. Gallen und Uri sind bereits 90 % oder mehr der Restwasserstrecken saniert, die noch ausstehenden Sanierungen dürften noch im laufenden oder aber nächstes Jahr abgeschlossen werden.

Die Kantone Aargau, Obwalden, Tessin, Waadt, Zug, Bern, Nidwalden, Solothurn und Schwyz haben zwischen 60 und 90% der Sanierungen durchgeführt. In sechs dieser Kantone sollten bis 2015 alle Sanierungen abgeschlossen sein. Tessin, Nidwalden und Solothurn nannten kein Datum.

Überarbeitung des Sanierungskonzeptes im Wallis und Jura 

Der Kanton Wallis (für den keine Daten vorliegen) hat mitgeteilt, er werde sein Sanierungskonzept gestützt auf das Urteil des Bundesgerichts vom 15. November 2012 zur Restwassersanierung der Misoxer Kraftwerke AG überarbeiten.

In ihrem Urteil hatten die Bundesrichter die Restwassermengen als zu gering beurteilt. Auch der Kanton Jura will seinen Sanierungsbericht revidieren. Die Sanierungen werden im Wallis voraussichtlich Ende 2014 und im Jura bis Ende 2015 abgeschlossen sein.

Mehr Zeitbedarf in den übrigen Kantonen

Von den Kantonen, die weniger als 60 % ihrer Restwasserstrecken saniert haben, plant Appenzell-Ausserrhoden den Abschluss der Arbeiten bis 2014. Die übrigen Kantone - Graubünden, Thurgau, Zürich, Freiburg und Luzern - rechnen mit einem Abschluss der Sanierungen bis 2018 oder 2020, beziehungsweise nennen kein Abschlussdatum. Basel-Stadt hat noch keine Restwasserstrecken saniert (eine sanierungspflichtige Entnahme).

Der Kanton Neuenburg hat an der Umfrage nicht teilgenommen.

Das BAFU unterstützt die Kantone bei der Sanierung ihrer Restwasserstrecken. In diesem Zusammenhang erkundigt es sich regelmässig über den Stand der Arbeiten und informiert über die Fortschritte. Die rasche Umsetzung der Sanierungen wird auch vom Bundesrat eingefordert und ist beim Ausbaupotenzial berücksichtigt, welches der Wasserkraft in der Energiestrategie 2050 zukommt.


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