Wasserkraftwerk Färmelbach: Bundesrat genehmigt Schutz- und Nutzungsplanung

Bern, 14.06.2013 - Der Bundesrat hat am 14. Juni 2013 die vom Kanton Bern eingereichte Schutz- und Nutzungsplanung für den Färmel- und Albristbach (Gemeinde St. Stephan, BE) genehmigt. Dort ist ein neues Wasserkraftwerk geplant.

Am Färmel- und Albristbach (Gemeinde St. Stephan, BE) ist ein neues Wasserkraftwerk geplant. Der Kanton Bern muss dafür eine Wasserrechtskonzession erarbeiten. In diesem Rahmen hat er beim Bundesrat eine Schutz- und Nutzungsplanung zur Genehmigung eingereicht (siehe Kasten). Der Bundesrat hat diese am 14. Juni 2013 bewilligt. Dank der Schutz- und Nutzungsplanung kann das neue Wasserkraftwerk 4 Prozent mehr Energie produzieren. Das Projekt ist unbestritten.

Geplant ist, dass das neue Wasserkraftwerk den Färmel- und den Albristbach fassen soll. Beim Albristbach sieht die vom Kanton Bern eingereichte Schutz- und Nutzungsplanung eine Mehrnutzung mit tieferer Restwassermenge vor. Der Albristbach ist ein kleinerer Wildbach mit grossem Gefälle und Abstürzen, der für die Fischerei keine grosse Bedeutung hat und aus der Perspektive des Landschaftsschutzes bedeutungslos ist.

Als ökologische Ausgleichsmassnahme zur Mehrnutzung am Albristbach soll die Restwassermenge im Färmelbach erhöht werden. Dieser 2370 m lange Bachabschnitt hat einen hohen landschaftlichen Wert und liegt in einem kommunalen Landschaftsschutzgebiet.


KASTEN:
Schutz- und Nutzungsplanung gemäss Gewässerschutzgesetz

Das Gewässerschutzgesetz schreibt vor, dass unterhalb von Wasserentnahmen eine Mindestrestwassermenge in Flüssen verbleiben muss, welche die Erhaltung der natürlichen Funktionen des Gewässers (z.B. Lebensraum für Flora und Fauna, Strukturierung der Landschaft oder Speisung des Grundwassers) gewährleistet. In gewissen Fällen können Restwassermengen festgelegt werden, die das gesetzliche Minimum unterschreiten. Bedingung dafür ist jedoch, dass geeignete Ausgleichsmassnahmen getroffen werden. In diesem Fall sind das Ausmass der Mehrnutzung sowie die vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen in einer Schutz- und Nutzungsplanung festzuhalten. Diese Planung, die vom Bundesrat genehmigt werden muss, regelt die Restwassermengen sowie die notwendigen Ausgleichsmassnahmen in den betroffenen Oberflächengewässer.


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Manfred Kummer, Abteilung Wasser, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. 031 322 93 93



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