WEKO büsst Strassenbauer im Kanton Zürich

Bern, 18.06.2013 - Im Kanton Zürich haben Strassenbauer zwischen 2006 und 2009 bei rund 30 Ausschreibungen vorgängig die Preise abgesprochen und bestimmt, wer den Zuschlag erhalten soll. Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat gegen die Firmen Bussen von insgesamt annähernd einer halben Million Franken ausgesprochen. Einem Bauunternehmen hat die WEKO in ihrem Entscheid vom 22. April 2013 die Busse aufgrund ihrer Selbstanzeige vollständig erlassen.

Die Untersuchung der WEKO wurde im Juni 2009 zeitgleich mit jener betreffend den Kanton Aargau mittels Hausdurchsuchungen eröffnet. Sie hat rund 30 Submissionsabsprachen zu Tage gefördert. Bei diesen sprachen sich die Bauunternehmen über ihre Offertpreise bei öffentlichen und privaten Ausschreibungen ab und vereinbarten, wer den Auftrag erhalten soll. Das Auftragsvolumen der abgesprochenen Ausschreibungen beläuft sich auf knapp 13 Millionen Franken.

Die WEKO berechnete die Bussen anhand des Umsatzes der abgesprochenen Ausschreibungen, für welche die Bauunternehmen den Zuschlag erhalten hatten. Die WEKO berücksichtigte dabei die Schwere der Wettbewerbsbeschränkung sowie die Anzahl Beteiligungen an abgesprochenen Ausschreibungen. Einer Unternehmung wurde die Busse vollständig erlassen, da sie sich nach den Hausdurchsuchungen selber anzeigte und sehr gut mit den Wettbewerbsbehörden kooperierte. Die Bussen betragen gerundet: 

Walo Bertschinger AG CHF 124‘000.-
Hüppi AG CHF 77‘000.-
Keller-Frei AG CHF 76‘000.-
Toller & Loher AG CHF 54‘000.-
Tibau AG CHF 53‘000.-
Cellere AG Zürich, Bauunternehmung CHF 35‘000.-
Brunner Erben AG CHF 29‘000.-
Hagedorn AG CHF 14‘000.-
Chr. Müller + Co AG CHF 12‘000.-
Flexbelag-Bau AG Zürich CHF 6‘000.-
Kern Strassenbau AG CHF 6‘000.-
Egli Bau AG CHF 3‘000.- 

Die Untersuchung gegen KIBAG Bauleistungen AG, Marti AG, Bauunternehmung und STRABAG AG stellte die WEKO ein. Diesen Firmen konnte kein Verstoss nachgewiesen werden.

Die Bekämpfung von Submissionsabsprachen bildet einen Schwerpunkt der WEKO. Diese Absprachen sind wirtschaftlich besonders schädlich und stellen daher einen schweren Verstoss gegen das Kartellgesetz dar. Weitere Untersuchungen in diesem Bereich laufen derzeit. Sie betreffen den Strassen- und Tiefbau im Kanton Graubünden sowie im Kanton St. Gallen. Parallel zu solchen Verfahren arbeitet die WEKO mit den Kantonen und dem Bund zusammen, um diese für kartellrechtliche Fragen zu sensibilisieren.

Das im Kartellgesetz verankerte Selbstanzeigeprogramm führte der Gesetzgeber im Jahre 2003 ein. Unternehmen, welche bei der Aufdeckung und Aufhebung von Wettbewerbsbeschränkungen kooperieren, kann die Busse ganz oder teilweise erlassen werden.


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