Krebsvorsorge wird erweitert

Bern, 25.06.2013 - Um Darmkrebs möglichst früh zu erkennen, übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ab dem 1. Juli 2013 zusätzliche Untersuchungen. Dies hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beschlossen. Zudem wird künftig eine weitere Impfung gegen Keuchhusten von der OKP vergütet.

Neu übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) Vorsorgeuntersuchungen zu Dickdarmkrebs auch dann, wenn im engen familiären Umfeld der zu untersuchenden Person keine entsprechende Erkrankung bekannt ist. Bei diesen Untersuchungen geht es um den Nachweis von Blutspuren im Stuhl (alle 2 Jahre) sowie Dickdarmspiegelungen (alle 10 Jahre) bei Frauen und Männern zwischen 50 und 69 Jahren. Über eine allfällige Befreiung von der Franchise, wie dies bei der Früherkennung von Brustkrebs der Fall ist, soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden, wenn konkrete kantonale Programme ausgearbeitet worden sind.

Eine weitere Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) betrifft die Vorbeugung vor Keuchhusten. Zusätzlich zu den Impfungen bei Säuglingen und Kleinkindern vergütet die OKP ab Anfang Juli bei Jugendlichen zwischen 11 und 15 Jahren eine weitere Impfung gegen die Krankheit. Damit soll der in der Schweiz wie auch international zunehmende Keuchhusten wirksam bekämpft werden. Diese zusätzliche Impfung wird neu im «Schweizerischen Impfplan 2013» des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) empfohlen.

Übergangszuschlag für Praxislabors verlängert

Der Übergangszuschlag für die Praxislaboratorien ist bis Ende Juni 2013 befristet. Im Zusammenhang mit dem Masterplan zur Hausarztmedizin soll ein separates Kapitel für "schnelle Analysen" im Praxislabor eingeführt werden, um die Hausarztmedizin zu stärken. Da die entsprechenden Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind, wird der Übergangszuschlag bis Ende 2013 verlängert.


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