Bundesrat hält an Aufwandbesteuerung fest

Bern, 26.06.2013 - Die Aufwandbesteuerung ist nach Ansicht des Bundesrates ein wichtiges standortpolitisches Instrument mit volkswirtschaftlicher Bedeutung. Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)“ deswegen zur Ablehnung. Er hat an seiner heutigen Sitzung eine entsprechende Botschaft verabschiedet. Darin hält er unter anderem fest, dass die Aufwandbesteuerung erst kürzlich revidiert und von den eidgenössischen Räten im Herbst 2012 verabschiedet wurde. Mit dieser Revision wurde ein ausgewogener Kompromiss zwischen Steuergerechtigkeit und Standortattraktivität erzielt, der nicht bereits wieder in Frage gestellt werden sollte.

Bei der Besteuerung nach dem Aufwand werden die Steuern nicht auf Basis des tatsächlichen Einkommens und Vermögens, sondern nach den im In- und Ausland entstandenen Lebenshaltungskosten der steuerpflichtigen Person und der von ihr unterhaltenen Personen bemessen. Die Volksinitiative fordert die Abschaffung dieser Besteuerungsform für die Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern. Sie wurde am 19. Oktober 2012 eingereicht. Im Jahr 2012 zählte die Schweiz gemäss Angaben der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren 5634 aufwandbesteuerte Personen, und die Steuererträge beliefen sich auf  insgesamt 695 Millionen Franken.

Mit der am 28. September 2012 beschlossenen Revision gelten ab 2016 erhöhte Anforderungen, um zur Aufwandbesteuerung zugelassen zu werden. Die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Steuer muss mindestens das Siebenfache und nicht mehr das Fünffache der Wohnkosten betragen und darf bei der direkten Bundessteuer nicht tiefer sein als 400‘000 Franken. Auch die Kantone müssen eine Mindestbemessungsgrundlage festlegen, deren Höhe sie aber frei bestimmen können. Diese Verschärfung stellt einen ausgewogenen Kompromiss dar. Angesichts der Bedeutung, die die Aufwandbesteuerung in einigen Kantonen für die Steuereinnahmen und die Volkswirtschaft hat, sieht der Bundesrat keinen Anlass zu weiteren Änderungen oder zur Abschaffung.


 


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