Eröffnung der Vernehmlassung zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee

Bern, 26.06.2013 - Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee eröffnet. Dadurch wird der Armeebericht 2010 rechtlich umgesetzt, damit sich die Armee für die darin vorgesehene Weiterentwicklung auf entsprechende Rechtsgrundlagen abstützen kann. Die Vernehmlassung dauert bis zum 17. Oktober 2013.

Mit der Änderung der Rechtsgrundlagen sollen in erster Linie die im Sicherheitspolitischen Bericht 2010 und Armeebericht 2010 sowie dem Bundesbeschluss vom 29. September 2011 zum Armeebericht 2010 festgehaltenen Eckwerte zur Weiterentwicklung der Armee rechtlich umgesetzt werden. Neu geregelt werden sollen namentlich die Aufgaben und der Bestand der Armee. Desweitern soll die Militärgesetzgebung soweit sinnvoll im Bereich der subsidiären Unterstützungseinsätze der Armee an die heutige Praxis angepasst werden. Zudem soll die Militärgesetzgebung in einzelnen Punkten, in denen unabhängig von der Weiterentwicklung der Armee Handlungsbedarf erkannt wurde, entsprechend angepasst werden.

Die von der Armee zu erbringenden Leistungen müssen den Sicherheitsbedürfnissen der Schweiz entsprechen - also auf die Bedrohungen und Gefahren ausgerichtet sein und die Verletzlichkeiten von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft berücksichtigen - und mit den verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen in Einklang gebracht werden. Sie muss rasch, flexibel und multifunktional Sicherheit schaffen können. Dazu muss die Armee zumindest in Teilen aus dem Stand eingesetzt werden können. Die kleinere Anzahl verfügbarer Verbände als Folge der Verringerung des Armeebestandes und die Notwendigkeit, die zivilen Behörden bei überraschend eintretenden Ereignissen rasch zu unterstützen, erfordern eine Überarbeitung des Systems der abgestuften Bereitschaft. Eine hohe Reaktionsfähigkeit erfordert auch Verbesserungen in Ausbildung und Ausrüstung.


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