Bundesrat genehmigt Tätigkeits- und Geschäftsbericht des ENSI-Rats

Bern, 26.06.2013 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung den Tätigkeits- und Geschäftsbericht des ENSI-Rats für das Jahr 2012 genehmigt und dem ENSI-Rat Entlastung erteilt. Zugleich hat er die Entschädigungen der Mitglieder des ENSI-Rates an die erhöhten Anforderungen angepasst.

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) ist eine unabhängige öffentlich-rechtliche Anstalt, die der Aufsicht des Bundesrats unterstellt ist. Der ENSI-Rat als internes Strategie- und Aufsichtsorgan des ENSI legt unter anderem die strategischen Ziele des ENSI fest und unterbreitet dem Bundesrat jährlich einen Tätigkeits- und Geschäftsbericht mit Angaben zur Aufsicht, zum Stand der Qualitätssicherung, zur Erreichung der strategischen Ziele und zum Zustand der Kernanlagen. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung den Tätigkeits- und Geschäftsbericht 2012 genehmigt und dem ENSI-Rat Entlastung erteilt. Er ist damit der Empfehlung der Kommission für Nukleare Sicherheit (KNS) gefolgt, die eine unabhängige Stellungnahme zu jenen Teilen des Berichts abgegeben hat, welche die Aufsicht über die Kernanlagen betreffen.

Das Jahr 2012 stand aus Sicht des ENSI-Rates im Zeichen der Herausforderungen, die sich nach dem Reaktorunfall in Fukushima sowie im Zuge des von Bundesrat und Parlament beschlossenen Ausstiegs aus der Kernenergienutzung für die Aufsicht über die schweizerischen Kernanlagen ergeben haben. Dazu gehört neben der Bearbeitung von neu aufgeworfenen Sicherheitsfragen auch der Aufbau von Wissen im Hinblick auf den weiteren Betrieb, die Stilllegung und den Rückbau der bestehenden Kernanlagen sowie ein intensiverer Austausch mit der Öffentlichkeit.

Die strategische Bearbeitung dieser Herausforderungen erfordert von den Mitgliedern des ENSI-Rates ein dauerhaft stärkeres Engagement. Aus diesem Grund hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung die Entschädigung der Mitglieder des ENSI-Rates rückwirkend per 1. Januar 2012 an das tatsächlich geleistete Arbeitspensum angepasst.


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