Nationalstrassen-Fonds soll in Bundesverfassung verankert werden

Bern, 26.06.2013 - Der Bundesrat will die Finanzierung der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs langfristig sichern. Er hat beschlossen, auf Verfassungsstufe einen unbefristeten Fonds zu schaffen. Daraus sollen sämtliche Aufwendungen für die Nationalstrassen sowie die Beiträge an den Agglomerationsverkehr finanziert werden. Wie beim Bahninfrastrukturfonds sollen bestehende und neue Einnahmen direkt in den Strassenfonds fliessen. Dazu gehören Erträge aus der Automobilsteuer, die bisher der Bundeskasse zugeleitet wurden, sowie ein höherer Zuschlag auf der Mineralölsteuer. Mit der Vernehmlassungsvorlage wird der Bundesrat zur Höhe der betreffenden Anteile zwei Varianten vorschlagen.

Der neue Nationalstrassen-und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) ist eine Erweiterung des bestehenden Infrastrukturfonds. Mit den entsprechenden Geldern wurden bis jetzt die Engpassbeseitigung auf dem Nationalstrassennetz, die Fertigstellung des Netzes, Verkehrsinfrastrukturen in Städten sowie Hauptstrassen in Berg- und Randregionen finanziert. Künftig sollen auch Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen über den Fonds bezahlt werden. Zudem soll der NAF Reserven bilden können. Im Gegenzug darf er sich nicht verschulden. Diese Grundsatzentscheide hat der Bundesrat im Januar 2013 gefällt. Heute hat er die rechtliche Ausgestaltung festgelegt und beschlossen, dass der NAF analog zum Bahninfrastrukturfonds (BIF) in der Verfassung verankert werden soll. Der Bundesrat strebt eine enge Zweckbindung von bestehenden und neuen Einnahmen an. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat den Auftrag, bis im Herbst dieses Jahres eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.

Neben der Schaffung eines Fonds wird mit der Vorlage auch die langfristige Finanzierung geregelt, um die voraussichtlich ab 2017 drohende Finanzierungslücke in der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) zu decken. Der Bundesrat wird bezüglich der Finanzquellen im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage zwei Varianten vorschlagen:

  • Hauptvariante: Auf Autos und ihren Bestandteilen erhebt der Bund gegenwärtig eine Verbrauchssteuer von 4 Prozent, die sogenannte Automobilsteuer. Im Durchschnitt flossen auf diese Weise über die letzten fünf Jahre je etwa 374 Millionen Franken in die Bundeskasse. Dieser Betrag soll künftig zu zwei Dritteln dem NAF zugutekommen. Zudem soll der Mineralölsteuerzuschlag, der seit 1974 unverändert bei 30 Rappen liegt, um 15 auf 45 Rappen angehoben werden.
  • Variante: Die Erträge aus der Automobilsteuer sollen zu maximal 100 Prozent in den NAF fliessen und der Mineralölsteuerzuschlag soll um 12 auf 42 Rappen erhöht werden.

Als weitere Massnahme, die frühestens ab 2020 greifen wird, soll sich die wachsende Zahl von Fahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken - vor allem Elektrofahrzeuge - mit einer Pauschale an der Finanzierung der Infrastruktur beteiligen.

Der Bundesrat schlägt zudem vor, bei den Einnahmen periodisch die Teuerung auszugleichen. Das war bisher nicht der Fall.

Nebst neuen Einnahmen setzt der Bundesrat zur Finanzierung auch auf Einsparungen und Effizienzgewinne im Umfang von jährlich 200 Millionen Franken bei den Nationalstrassen sowie die zeitliche Verschiebung und Erstreckung von Projekten der Engpassbeseitigung und Netzerweiterung.

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen sind nötig, weil die Strassenfinanzierung mit wachsenden Ausgaben und sinkenden Einnahmen konfrontiert ist: Aufgrund der stark gestiegenen Beanspruchung der Nationalstrassen und da viele Tunnels und Brücken altershalber renoviert werden müssen, haben sich die Kosten für Betrieb und Unterhalt markant erhöht. Zudem erhöht sich der Investitionsbedarf für Erweiterungs- und Kapazitätsausbauten auf dem Nationalstrassennetz. Gleichzeitig gehen die Erträge zurück, weil bei den Einnahmen die Teuerung seit Jahrzehnten unberücksichtigt blieb, bei den Kosten aber voll durchschlägt, und weil moderne Autos weniger Treibstoff brauchen als ältere Fahrzeuge.

Der Bundesrat ist überzeugt, mit dem Fonds die Finanzierung der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs auf eine solide Grundlage stellen zu können. Das ist wichtig, weil grosse Verkehrsprojekte mit hohen Investitionen verbunden sind. Das bedingt eine sichere, langfristig ausgerichtete Planung. Der Bundesrat hält es auch für angezeigt, die Finanzierung der Beiträge für die Agglomerationsprogramme längerfristig zu verstetigen. So können die Agglomerationsprogramme als wichtiges Instrument einer kohärenten Raumentwicklungs- und Verkehrspolitik langfristig gesichert werden.

Strategisches Entwicklungsprogramm

Über die Erweiterungen und Ausbauten soll wie bei den Bahnprojekten das Parlament im Rahmen eines strategischen Entwicklungsprogramms (STEP) entscheiden können. Sobald absehbar ist, dass einzelne Projekte baureif sind, werden sie darin aufgenommen und dem Parlament unterbreitet. Dieses kann so periodisch über den nächsten Ausbauschritt bestimmen und die Planung steuern.

Die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) bleibt bestehen. Sie ist Teil des Bundeshaushalts und wird mit Erträgen aus der Mineralölsteuer alimentiert. Damit werden insbesondere Beiträge an die Kantone für Hauptstrassen, für Hauptstrassen in Berg- und Randregionen und Beiträge zur Förderung des kombinierten Verkehrs finanziert.


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