Bundesrat verfolgt eine mittelfristige Strategie für die Konsolidierung des bilateralen Weges

Bern, 26.06.2013 - Der Bundesrat will den bilateralen Weg in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU konsolidieren. Dafür muss das institutionelle Gefüge der Beziehungen Schweiz-EU im Bereich Marktzugang erneuert werden. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, eine mittelfristige Strategie zu verfolgen und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beauftragt, bis nach der Sommerpause des Bundesrats einen Entwurf für ein Verhandlungsmandat zu erstellen.

Bisher hat sich der bilaterale Weg als erfolgreich erwiesen und garantiert den Schweizer Wirtschaftsakteuren Zugang zu bestimmten Sektoren des EU-Binnenmarkts. Auch wurde der bilaterale Weg vom Volk und von den Ständen regelmässig unterstützt und fand in Abstim-mungen mehrmals eine Mehrheit.

Der Bundesrat hat nun seinen Willen bekräftigt, den bilateralen Weg in den Beziehungen Schweiz-EU zu sichern und weiterzuentwickeln. Eine solche Weiterentwicklung ermöglicht es, dass die Errungenschaften des bilateralen Weges beibehalten werden. Zudem können der Marktzugang sowie die Rechtssicherheit für die Schweiz – ihre Firmen sowie Bürgerinnen und Bürger – gestärkt und in neuen Bereichen gezielt ausgebaut werden.

Dieser Weg soll auf Grund der in den vergangenen Wochen zwischen der Schweiz und der EU identifizierten gemeinsamen Eckwerte erneuert werden. Mit einem neuen institutionellen Abkommen wird der Intensität der bilateralen Beziehungen der Schweiz zur EU mit heute rund 20 Hauptabkommen und über 100 weiteren sektoriellen Abkommen Rechnung getra-gen. Probleme beim Marktzugang können nicht anders geregelt werden als durch eine Harmonisierung des relevanten Rechts. Die institutionelle Erneuerung, die der Bundesrat ins Auge fasst, schafft also nicht eine neuartige Situation. Sie zeigt den weiteren Weg auf, den die Schweiz schon seit geraumer Zeit beschreitet.

Institutionelle Fragen

Die Erneuerung des bilateralen Wegs setzt voraus, dass bei den institutionellen Fragen Lösungen gefunden werden. Das betrifft vier Punkte: Die dynamische Anpassung der Abkommen mit Marktzugang an die Entwicklung des EU-Rechts, die Überwachung und Auslegung der Abkommen sowie die Regelung von Streitigkeiten. Im Juni 2012 hatte der Bundesrat seine dahingehenden Vorschläge der EU übermittelt, nach Konsultation mit den Aussenpolitischen Kommissionen, der Kantone und der Sozialpartner. Auf dieser Grundlage wurden mit der EU-Kommission informelle Diskussionen geführt unter der Leitung von EDA-Staatssekretär Yves Rossier und dem Exekutivdirektor des Europäischen Auswärtigen Dienstes, David O’Sullivan.
Diese Gespräche erlaubten die Identifizierung mehrerer Optionen, welche aus technischer und juristischer Sicht mögliche Lösungswege aufzeigen. Auf Basis einer dieser Optionen hat der Bundesrat nun das EDA beauftragt, bis im August 2013 einen Entwurf für ein Verhand-lungsmandat zu erstellen. Diese Option basiert auf der Idee, dass Auslegungsfragen zum EU-Recht, das von der Schweiz übernommen wurde oder wird, dem Europäischen Gerichts¬hof (EuGH) unterbreitet werden.

Verhandlungsleitlinien

Dabei ist von grosser Bedeutung, dass das Funktionieren der Schweizer Institutionen re-spektiert wird, vor allem was die Prinzipien der direkten Demokratie und der Unabhängigkeit des Landes betrifft. Deshalb ist für den Bundesrat jegliche automatische Übernahme von EU-Recht ausgeschlossen. Jegliche Übernahme von neuem EU-Recht in einem bilateralen Abkommen muss Gegenstand eines Entscheids der Schweiz sein.

Da die Schweiz kein EU-Mitgliedstaat ist, muss weiter ein Gleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten der Parteien garantiert sein. Deshalb wird die Überwachung der Umsetzung der Abkommen den nationalen Behörden vorbehalten sein. Bei einer allfälligen Anwendung der institutionellen Lösungen auf bestehende Abkommen dürfen weder der Anwendungs¬bereich noch die Ziele der Abkommen verändert werden. 

Mittelfristige Strategie der Europapolitik

Der Bundesrat hat weiter beschlossen, die institutionellen Fragen in den Rahmen einer mittelfristigen Strategie in drei Etappen zu stellen. Dieser Ansatz umfasst die Gesamtheit der aktuellen europapolitischen Dossiers. Der erste Schritt umfasst das Eintreten auf die institu-tionellen Fragen und die entsprechenden Beschlüsse dazu nach den oben genannten Leitlinien. In einem zweiten Schritt folgen unter anderem die Fortsetzung und der Abschluss der Verhandlungen für ein Stromabkommen, der Start der Verhandlungen für die Beteiligung der Schweiz an der Chemikalienverordnung REACH, Beginn und Abschluss der Verhand-lungen in den Kooperationsdossiers wie Forschung und Bildung sowie Fortschritte bei den Verhandlungen zum Emissionshandel (ETS). Die entsprechenden, teilweise noch nicht er-folgten Mandate werden voraussichtlich nach den Sommerferien verabschiedet. Weiter wird der Bundesrat auch auf einen Parallelismus achten zwischen diesen Dossiers und den Fortschritten im Bereich der Zinsbesteuerung sowie der Unternehmensbesteuerung und des dazu laufenden Dialogs mit der EU. Im Licht der Fortschritte all dieser Verhandlungen wird der Bundesrat über eine allfällige Erneuerung des Erweiterungsbeitrags zur Reduzierung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU entscheiden.

Schliesslich wird das EDA in einem dritten Schritt ab Ende 2013 in Zusammenarbeit mit der EU ein Gipfeltreffen organisieren, sofern die gemäss mittelfristiger Strategie vorgesehenen Etappen bis dahin erreicht wurden.

Weiteres Vorgehen

Der Vorschlag für ein Verhandlungsmandat zu den institutionellen Fragen soll dem Bundes¬rat nach der Sommerpause vorgelegt werden.

Auf dieser Basis wird er die Aussenpolitischen Kommissionen, die Kantone und die Sozial-partner konsultieren. Danach wird der Bundesrat eine Analyse vornehmen und über dieses Mandat entscheiden. Kommt es zu Verhandlungen und werden diese zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen, werden sich das Parlament und das Volk dazu äussern können.

Parallel zum Beginn der institutionellen Verhandlungen sollen die anderen Verhandlungen mit der EU weitergeführt werden.

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