Tourismus: Beherbergungsförderung optimieren und Impulsprogramm 2016-2019

Bern, 27.06.2013 - Der Bundesrat legt ein Massnahmenpaket zur Weiterentwicklung der bewährten Tourismuspolitik des Bundes vor. Ziel ist es, die Tourismuswirtschaft beim Überwinden der bestehenden strukturellen Herausforderungen zu unterstützen. Gleichzeitig sollen die Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative abgefedert werden. Konkret will der Bundesrat die Beherbergungsförderung des Bundes optimieren und den Schweizer Tourismus zeitlich befristet mit einem Impulsprogramm 2016-2019 verstärkt unterstützen.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2013 einen entsprechenden Bericht über die strukturelle Situation des Schweizer Tourismus und die künftige Tourismusstrategie des Bunderates gutgeheissen. Er kommt damit einem Auftrag des Parlaments von Ende 2012 nach. Die Analyse des Bundesrats zeigt, dass der Schweizer Tourismus jüngst mit einer deutlich schwächeren Nachfrage konfrontiert war. Zwischen 2008 und 2012 hat die Zahl der Hotellogiernächte in der Schweiz um über 7, im Alpenraum gar um über 13 Prozent abgenommen. Die konjunkturellen Probleme und insbesondere die Frankenstärke klingen aber allmählich ab. Die aktuellen Prognosen für den Schweizer Tourismus sind positiv. Allerdings leidet der Sektor unter strukturellen Schwächen. Die touristischen Betriebe und die Destinationen sind tendenziell zu klein. Gleichzeitig ist die preisliche Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Tourismus eingeschränkt. Diese Preisnachteile sind hauptsächlich auf hohe Vorleistungs- und Arbeitskosten zurückzuführen.

Zweitwohnungsinitiative als neue Herausforderung
Die Zweitwohnungsinitiative akzentuiert die bestehenden strukturellen Probleme und führt zu einem beschleunigten Strukturwandel in den betroffenen Gebieten. Dies gilt vor allem für die Übergangsphase, in der sich die Tourismuswirtschaft an die neuen regulatorischen Rahmenbedingungen anpassen muss. Die vorhandenen Unsicherheiten bis zum Inkrafttreten der Ausführungsgesetzgebung über Zweitwohnungen führen zudem kurzfristig dazu, dass Investitionsprojekte verschoben oder ganz gestoppt werden. Dadurch droht die Gefahr eines Investitionsstaus in der Schweizer Beherbergungswirtschaft. Gleichwohl anerkennt der Bundesrat, dass die Zweitwohnungsinitiative dem Schweizer Tourismus auch Chancen bietet. Sie erhöht den Anreiz, Wachstumsmodelle umzusetzen, welche weniger auf Siedlungsexpansion basieren, sondern mehr auf einer Erneuerung und besseren Auslastung der bestehenden touristischen Infrastrukturen.

Massnahmenpaket zur Weiterentwicklung der Tourismuspolitik
Da sich die konjunkturellen Probleme abschwächen, sieht der Bundesrat keinen Bedarf für zusätzliche, konjunkturell begründete Massnahmen. Die bereits aufgrund der Finanzkrise und des starken Frankens ergriffenen Massnahmen haben nachgewiesenermassen positiv gewirkt. Zudem hat sich die mit der Wachstumsstrategie aus dem Jahr 2010 neu konzipierte Tourismuspolitik des Bundes bewährt und ist in der Lage, bei Bedarf rasch und zielführend Massnahmen zu ergreifen. Vor diesem Hintergrund ist keine Neuorientierung der Tourismuspolitik angebracht. Insbesondere als nicht zweckmässig erachtet der Bundesrat den Aufbau einer Tourismusbank nach österreichischem Vorbild. Der Bundesrat schlägt vielmehr ein Massnahmenpaket vor, welches die bestehenden tourismuspolitischen Förderinstrumente modernisiert und verstärkt und gleichzeitig die negativen Folgen der Zweitwohnungsinitiative abdämpft und begleitet.

Der Bundesrat will erstens die Beherbergungsförderung optimieren. Die teilweise veralteten Vollzugsbestimmungen der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) sollen modernisiert und die Abstimmung zwischen der SGH und der Neuen Regionalpolitik (NRP) verbessert werden. Im Zusammenhang mit der Zweitwohnungsinitiative will der Bundesrat im Weiteren den finanziellen Spielraum der SGH vergrössern, insbesondere soll das vom Parlament 2011 bewilligte und auf Ende 2015 befristete Zusatzdarlehen von 100 Mio. Franken bis Ende 2019 verlängert werden. Diese vorsorgliche Massnahme soll begünstigen, dass in der Beherbergungswirtschaft weiterhin genügend investiert wird.

Um den durch die Zweitwohnungsinitiative beschleunigten Strukturwandel abzufedern, schlägt der Bundesrat zweitens ein Impulsprogramm 2016-2019 vor. Dieses soll der Tourismusbranche Anreize bieten, auch die Chancen der neuen Entwicklung zu nutzen. Dazu schlägt der Bundesrat vor, die Mittel für die NRP und für Innotour ("Bundesgesetz über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus") befristet auf 2016-2019 um 200 Mio. (NRP) respektive 10 Mio. Franken (Innotour) zu erhöhen. Die Finanzierung der 200 Mio. für die NRP erfolgt prioritär aus dem bestehenden Fonds für Regionalentwicklung. Für die 10 Mio. Franken für Innotour ist eine dementsprechende Erhöhung des Verpflichtungskredites für 2016-2019 vorgesehen.

Die vorgeschlagenen Massnahmen können rasch umgesetzt werden, weil sie auf den bestehenden und bewährten tourismuspolitischen Instrumenten basieren. Mit dem Massnahmenpaket gibt der Bundesrat einen wichtigen Impuls zur Weiterentwicklung des Schweizer Tourismus. Es anerkennt die wichtige Rolle der Kantone beim Ergreifen von Begleitmassnahmen zur Zweitwohnungsinitiative und setzt ein verstärktes Engagement der Tourismuswirtschaft selbst voraus. Mit der Detailkonzipierung sowie der Umsetzung des vorgeschlagenen Massnahmenpakets soll umgehend begonnen werden, wobei ein Einbezug der Kantone sowie eine Abstimmung zum laufenden Prozess für ein Ausführungsgesetz zur Zweitwohnungsinitiative vorgesehen ist.


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