Finanzhilfen des Bundes an «Pro Juventute Beratung und Hilfe 147» bleiben unverändert

Bern, 03.07.2013 - Der Bund unterstützt das Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche «Pro Juventute Beratung und Hilfe 147» mit 600‘000 Franken pro Jahr. Der Bundesrat erachtet die Höhe dieser Finanzhilfen als angemessen und ausreichend. Zu diesem Schluss kommt er in seinem Bericht, mit dem er zwei Postulate aus dem Nationalrat beantwortet.

Das Angebot «Beratung und Hilfe 147» der nationalen Stiftung Pro Juventute bietet Kindern und Jugendlichen bei schwierigen Entscheidungen, persönlichen Problemen oder in Krisensituationen Rat und Unterstützung. Es ist in der ganzen Schweiz kostenlos und rund um die Uhr erreichbar. Bei Bedarf werden die Ratsuchenden an fachkundige Kinder- und Jugendhilfestellen vor Ort weiterverwiesen.

Seit 1999 unterstützt der Bund dieses wichtige Beratungsangebot finanziell. Die Finanzhilfen belaufen sich aktuell auf 600‘000 Franken pro Jahr. Der Bundesrat hat geprüft, ob der Bundesbeitrag erhöht werden kann und soll. Er hat ausserdem geklärt, ob die Schaffung einer finanziell wirksamen tripartiten Trägerschaft (Bund - Kantone - Pro Juventute) für das Angebot möglich ist. Damit erfüllt er die Prüfaufträge der Postulate Fiala (10.3994) bzw. Schmid-Federer (10.4018) «Pro Juventute Beratung und Hilfe 147» vom Dezember 2010.

Der Bundesrat kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass eine Erhöhung der Finanzhilfen des Bundes an das Angebot «Beratung und Hilfe 147» nicht angezeigt ist. Die finanzielle Lage der nationalen Stiftung Pro Juventute hat sich seit dem Einreichedatum der Postulate grundlegend verbessert. Der Bundesrat erachtet daher die Höhe der bisherigen Finanzhilfen als angemessen und ausreichend.

Zur Prüfung der Möglichkeit eines tripartiten Leistungsvertrags zwischen dem Bund, den Kantonen und der Stiftung Pro Juventute wurde eine Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren eingeholt. Es hat sich dabei gezeigt, dass die Kantone eine solche tripartite Trägerschaft als nicht realisierbar erachten und auch nicht wünschen. Die interessierten Kantone werden daher das Angebot «Pro Juventute Beratung und Hilfe 147» wie bisher zusätzlich zum Bund je individuell unterstützen.


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Leiter Bereich Kinder- und Jugendfragen a.i.
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