Zulassungssteuerung tritt wieder in Kraft

Bern, 03.07.2013 - Die Kantone können ab dem 5. Juli 2013 wieder auf eine allfällige Überversorgung durch Ärztinnen und Ärzte auf ihrem Gebiet reagieren. Der Bundesrat hat die entsprechende Umsetzungsverordnung verabschiedet. Die Einschränkung der Zulassung ist auf drei Jahre befristet; parallel dazu wird eine längerfristige Lösung erarbeitet.

Mit der erneuten Einführung des angepassten Artikels 55a des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) erhalten die Kantone die Möglichkeit, die Anzahl Ärztinnen und Ärzte auf ihrem Gebiet wieder zu steuern. Ausgenommen von der Zulassungssteuerung sind aber Ärztinnen und Ärzte, die mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben. Diese Ärztinnen und Ärzte haben weiterhin die Möglichkeit, ohne Bedürfnisnachweis eine eigene Praxis zu eröffnen und zu Lasten der der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abzurechnen.

Die Gesetzesbestimmung selbst ist am 1. Juli in Kraft getreten und auf drei Jahre befristet. Um das Gesetz umzusetzen, hat der Bundesrat die entsprechende Verordnung verabschiedet; diese regelt die Details der Zulassungssteuerung und tritt am 5. Juli 2013 in Kraft. Die Umsetzungsverordnung lässt den Kantonen bei der Anwendung der Zulassungsbeschränkung einen grossen Handlungsspielraum.

Ende 2011 ist die bereits mehrmals verlängerte Zulassungsbeschränkung ausgelaufen. Seither hat die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die eine Zulassungsnummer zur Abrechnung zu Lasten der OKP bekommen haben, stark zugenommen.

Die Zulassungssteuerung ist eine Übergangslösung. Um die Anzahl Ärztinnen und Ärzte nachhaltig zu steuern, braucht es eine austarierte, längerfristige Lösung. Der Bundesrat hat das Departement des Innern beauftragt, diese auszuarbeiten.


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