Fischerei und Kormorane: Weniger Fangverluste und Schäden als angenommen

Bern, 10.07.2013 - Kormorane verursachen weniger Schäden an den Netzen der Berufsfischer als bisher angenommen. Auch die Verluste der Fischereierträge sind weniger hoch als angenommen. Eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Umwelt BAFU hat Methoden zur Erkennung von Kormoranschäden untersucht und effektive Kormoranschäden ermittelt.

Die immer zahlreicheren Kormorane, die durch die Schweiz ziehen und hier überwintern, lösen zunehmend Konflikte mit Berufsfischern aus. Diese klagen über geringere Erträge und Schäden an Netzen und Reusen. Im Auftrag des Bundesamts für Umwelt BAFU hat die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften die Studie «Kormoranschäden an Fischernetzen und Reusen - Ausmass und Prävention am Neuenburgersee» erarbeitet.

Die Autoren haben Methoden entwickelt, wie Kormoranschäden erkannt werden können. Dabei untersuchten sie in Zusammenarbeit mit Berufsfischern am Neuenburgersee die durch Kormorane verursachten Löcher in den Fangnetzen, die Schäden an den Reusen sowie die Verletzungen an den gefangenen Fischen. Sie stellten fest, dass der durch Kormorane verursachte Gesamtschaden zurzeit 1,2 bis 3,9 Prozent des Werts des Gesamtfangs beträgt. Die Autoren gehen aber davon aus, dass die Schäden in Zukunft wegen wachsender Brutkolonien zunehmen könnten. Präventive Massnahmen, wie die Änderung von Arbeitsabläufen und eine verbesserten Fischabfallentsorgung, könnten dieser Entwicklung entgegen wirken.

Die Erkenntnisse aus der Studie dienen der Umsetzung einer 2010 überwiesenen Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N, 09.3723), die eine Revision der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung vorsieht (siehe Kasten). Zudem bildet sie die wissenschaftliche Grundlage für die Erarbeitung einer neuen Kormoran-Vollzugshilfe des Bundes.

Kasten
Verordnung über Wasser- und Zugvogelreservate wird revidiert

Das Bundesparlament hat 2010 mit der Überweisung der Motion der UREK-N den Bundesrat beauftragt, zur Verhinderung von Schäden an der Berufsfischerei durch Kormorane nach der Revision der eidgenössischen Jagdverordnung auch die Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate (WZVV) zu revidieren. Die Bundesverordnung soll mit einem Artikel ergänzt werden, der das BAFU beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Kormoran-Vollzugshilfe  auszuarbeiten. Diese soll Grundsätze zur Regulation der Brutkolonien im Bereich der Vogelreservate, zur Schadenprävention an den ausgelegten Netzen der Berufsfischer und zur Koordination der kantonalen Kormoranjagdplanungen beinhalten. Im Rahmen dieser Revision wird das BAFU im Einvernehmen mit den Kantonen zusätzlich die Vergrösserung einiger bestehender und die Aufnahme neuer Vogelreservate prüfen. Wegen den wachsenden Wildschweinschäden in den landwirtschaftlichen Kulturen im Umfeld der Vogelreservate sollen auch die Regulationsmöglichkeiten der sich in die Schutzgebiete zurückziehenden Wildschweine überprüft werden. Die öffentliche Anhörung zur revidierten WZVV ist auf Anfang 2014 geplant.


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