Umweltorganisationen: 63% der Beschwerden ganz oder teilweise gutgeheissen

Bern, 11.07.2013 - 2012 haben die beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen in der Schweiz dem Bundesamt für Umwelt BAFU insgesamt 81 erledigte Beschwerdefälle gemeldet. 62.9% Prozent der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen.

Die 27 beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen in der Schweiz müssen dem Bundesamt für Umwelt BAFU gemäss der Umweltgesetzgebung jährlich die Resultate ihrer abgeschlossenen Beschwerdefälle mitteilen. Sie haben für 2012 insgesamt 81 erledigte Beschwerde­fälle gemeldet (2011 71 Beschwerdefälle). Betroffen davon waren 70 Vorhaben. Die Differenz erklärt sich dar­aus, dass in einigen Fällen mehr als eine Or­ganisation aktiv geworden ist.

In 53% Prozent der Fälle wurden die Beschwerden vollumfänglich und in 9.9% Pro­zent teilweise gutgeheissen. Abgewiesen wurden die Beschwerden in 22.2% Pro­zent der Fälle. In 2.5% Prozent der Fälle wurden die Beschwerden zurückgezo­gen und eine Vereinbarung abgeschlossen. In ebenfalls 2.5% Prozent der Fälle wurden die Beschwerden ohne Vereinbarung zurückgezogen. In weiteren 9.9% Pro­zent erwiesen sich die Beschwerden als gegenstandslos, weil das Baugesuch zu­rückgezo­gen oder abgeändert wurde.

Im Bereich der erneuerbaren Energien wurde bei sieben Vorhaben Beschwerde erho­ben. Dabei wurden bei drei Vorhaben die Beschwerden gutgeheissen, bei drei Vor­haben wurden sie teilweise gutgeheissen und in einem Fall wurde die Be­schwerde abgewiesen. Es handelte sich bei den Vorhaben in sechs Fällen um Was­serkraft­werke, ein Fall betraf ein Windkraftwerk.

Die Zahlen zeigen, dass die Beschwerden der Umweltorganisationen nach wie vor häufig gutgeheissen werden. 2008 und 2009 lag die Quote der Gut­heissungen und teilweisen Gutheissungen bei 61.5% und 2010 bei 59%. 2011 lag die Quote bei 55%.

Nicht enthalten in der Statistik sind die Beschwerden von Helvetia Nostra gegen Bauten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative. Diese Be­schwerden sind bis auf wenige Ausnahmen noch hängig.


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