Schäden an Biodiversität durch GVO: Bundesrat für internationales Haftungsregime

Bern, 14.08.2013 - Der Bundesrat hat am 14. August 2013 die Botschaft zur Genehmigung des Nagoya/Kuala Lumpur-Zusatzprotokolls über Haftung und Wiedergutmachung an das Parlament verabschiedet. Dieses Protokoll sieht ein internationales Haftungsregime für Schäden an der Biodiversität vor, die von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verursacht werden. In der Schweiz ist dieser Bereich bereits umfassend in der Gentechnikgesetzgebung geregelt.

Im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt schafft das Nagoya/Kuala Lumpur-Zusatzprotokoll einen internationalen Mindeststandard für die Haftung bei Biodiversitätsschäden, welche durch gentechnisch veränderte Organismen (GVO) verursacht wurden. Die Stossrichtung des Zusatzprotokolls entspricht der Strategie der Schweiz, für den Umgang mit GVO klare Rahmenbedingungen, Sicherheitsvorschriften und Verantwortlichkeitsregeln festzulegen. Das schweizerische Gentechnikrecht steht mit dem Zusatzprotokoll im Einklang. Es ist zudem konkreter und umfassender. Deshalb kann das Zusatzprotokoll ohne Anpassungen des schweizerischen Rechts ratifiziert werden.


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