Europa: Bundesrat schickt Entwurf für ein Verhandlungsmandat über institutionelle Fragen in die Konsultation

Bern, 21.08.2013 - Im Juni beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), einen Entwurf für ein Verhandlungsmandat mit der Europäischen Union im institutionellen Bereich zu erarbeiten. Der Bundesrat hat heute den Mandatsentwurf verabschiedet und schickt ihn in die Konsultation bei den Aussenpolitischen Kommissionen und den Kantonen. Die Sozialpartner werden informiert.

Der bilaterale Weg bleibt vorderhand das europapolitische Instrument, das es der Schweiz am besten ermöglicht, ihre Interessen gegenüber der EU wahrzunehmen, ihrem mit Abstand wichtigsten Handelspartner. Auf der Basis  von rund 20 Hauptabkommen und 100 sektoriellen Abkommen sichert der bilaterale Weg den schweizerischen Wirtschaftakteuren den Zugang zum europäischen Binnenmarkt. Der Bundesrat hat wiederholt bestätigt, dass er an diesem Weg festhalten will, weil er überzeugt ist, dass die Schweiz ihre Interessen auch künftig am besten auf diesem Weg verteidigen  kann. Der bilaterale Weg wird zudem regelmässig von der Schweizer Bevölkerung und den Kantonen unterstützt und fand bei Abstimmungen wiederholt eine Mehrheit.

Wenn die Schweiz ihre bisherigen Errungenschaften schützen will, braucht es eine Erneuerung  des bilateralen Wegs, unter Bewahrung der  Unabhängigkeit und des Wohlstands der Schweiz sowie der Sicherung des Marktzugangs. Im Rahmen von Gesprächen auf schweizerischer und europäischer Ebene konnten verschiedene aus technischer und juristischer Sicht mögliche Lösungswege skizziert werden. Auf der Basis einer dieser Optionen beauftragte der Bundesrat im vergangenen Juni das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), einen Entwurf für ein Verhandlungsmandat auszuarbeiten. Der Bundesrat hat heute seinen Entscheid vom Juni bekräftigt und schickt nun den Mandatsentwurf in die Konsultation bei den Aussenpolitischen Kommissionen und   den Kantonen. Die Sozialpartner werden informiert

Institutionelle Fragen
Die vom Bundesrat gewählte Lösung verzichtet auf die Schaffung  neuer supranationaler Institutionen. Sie gewährleistet gleichzeitig sowohl eine einheitliche Anwendung des geltenden Rechts als auch die Unabhängigkeit der Schweiz als Nicht-EU-Mitglied. Jede Partei überwacht auf ihrem Staatsgebiet mit ihren Behörden die Umsetzung der Abkommen, der Gemischte Ausschuss übernimmt die allgemeine Aufsicht über die Anwendung der Abkommen. Fragen zur Auslegung von EU-Recht, das Teil eines bilateralen Abkommens ist, können bei Bedarf von der Schweiz oder von der EU dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorgelegt werden. Auf Grundlage der Auslegung des EuGH sucht der Gemischte Ausschuss dann nach einer für beide Parteien annehmbaren Lösung. Falls dies nicht gelingt, könnten angemessene Ausgleichsmassnahmen bis hin zur teilweisen oder vollständigen Suspendierung des entsprechenden Abkommens ergriffen werden.

Die gewählte Lösung beinhaltet auch keine automatische Übernahme von EU-Recht.
Die Schweiz muss die Möglichkeit haben, unter Einhaltung sämtlicher nationaler Verfahren (zum Beispiel ein Referendum) darüber zu entscheiden, ob sie neues EU-Recht in ein bilaterales Abkommen übernehmen will. Schliesslich darf ein künftiges institutionelles Abkommen weder die Art noch den Anwendungsbereich der Abkommen zwischen der Schweiz und der EU verändern. Zum Beispiel wird es beim Abkommen über den freien Personenverkehr keine Übernahme der europäischen Richtlinie zur Unionsbürgerschaft geben. Es wird sichergestellt, dass die Schweiz die flankierenden Massnahmen in Rahmen der Personenfreizügigkeit beibehalten kann 

Weiteres Vorgehen
Der Mandatsentwurf – mit den Zielsetzungen und den Verhandlungsleitlinien, an die sich die Schweizer Delegation halten muss – geht heute in die Konsultation bei den Aussenpolitischen Kommissionen und den Kantonen. Die Sozialpartner werden informiert.. Die Ergebnisse der Konsultation werden dem Bundesrat im Hinblick auf die definitive Verabschiedung eines Mandats unterbreitet. Falls entsprechende Verhandlungen aufgenommen und abgeschlossen werden, können sich Parlament und Volk später dazu äussern.

 


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