Bundesrat heisst Entsorgungsprogramm gut

Bern, 28.08.2013 - Der Bundesrat hat das Entsorgungsprogramm für radioaktive Abfälle der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) gutgeheissen. Für das nächste, im Jahr 2016 einzureichende Entsorgungsprogramm hat der Bundesrat verschiedene Auflagen verfügt.

Kernenergiegesetz und -verordnung verpflichten die Entsorgungspflichtigen, den zuständigen Behörden ein Entsorgungsprogramm vorzulegen und dieses alle fünf Jahre anzupassen. Das Entsorgungsprogramm dokumentiert das grundsätzliche Vorgehen von der Planung bis hin zum Verschluss der Tiefenlager und enthält unter anderem Angaben über Herkunft, Art und Menge der Abfälle, deren Zuteilung zu den geologischen Tiefenlagern und zum Finanzplan (siehe Kasten).

Das erste Entsorgungsprogramm wurde von der Nagra fristgerecht am 17. Oktober 2008 beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingereicht. Gleichzeitig reichte die Nagra den Bericht zum Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis ein. Diesen Bericht hatte der Bundesrat in seiner Verfügung vom 28. Juni 2006 zum Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle verlangt. Die Überprüfung der Unterlagen erfolgte durch das Bundesamt für Energie BFE, das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI sowie die Kommission für nukleare Sicherheit KNS.

Die Gutachten sowie alle relevanten Dokumente und Berichte wurden von Juni bis September 2012 öffentlich aufgelegt (siehe Medienmitteilung vom 15. Juni 2012). Es gingen 70 Stellungnahmen von Kantonen, Gemeinden, Parteien, Organisationen und Einzelpersonen ein. Die Anhörung zeigte, dass das Entsorgungsprogramm als Instrument zur sicheren Entsorgung und seine regelmässige Aktualisierung von der grossen Mehrheit der Stellungnehmenden grundsätzlich begrüsst wird. Die in den Stellungnahmen meistgenannten Punkte sind in einem Faktenblatt zusammengefasst (siehe Anhang 1).

Zusätzliches Forschungsprogramm verfügt

Aufgrund der behördlichen Überprüfung sowie der Auswertung der Anhörung hat der Bundesrat das Entsorgungsprogramm 2008 gutgeheissen und den Bericht zum Umgang mit den Empfehlungen zur Kenntnis genommen. Der Bundesrat hat ausserdem auf Basis der Empfehlungen von BFE, ENSI und KNS verschiedene Auflagen für kommende Entsorgungsprogramme verfügt (siehe Anhang 2). So hat die Nagra zukünftig zusammen mit dem Entsorgungsprogramm ein Forschungsprogramm einzureichen und gleichzeitig damit die Kostenstudien. Alle drei Dokumente müssen im Jahr 2016 vorgelegt werden.

Zweck des Entsorgungsprogramms
Im Entsorgungsprogramm dokumentieren die Entsorgungspflichtigen das grundsätzliche Vorgehen zur Realisierung sicherer Tiefenlager bis zum Verschluss der Lager. Sie zeigen auf, welche Entscheide wann erfolgen sollen, auf welchen Grundlagen sie beruhen und wie diese erarbeitet werden. Das Entsorgungsprogramm nimmt keine Entscheide vorweg, die im Rahmen der laufenden Standortsuche gemäss Sachplan geologische Tiefenlager oder in den späteren Bewilligungsverfahren getroffen werden. Der Sachplan geologische Tiefenlager bildet eine wichtige Grundlage für das Entsorgungsprogramm, indem er wesentliche Teile des Realisierungsplans der geologischen Tiefenlager festlegt.

Inhalte des Entsorgungsprogramms
Das Entsorgungsprogramm enthält Angaben zu Herkunft, Art und Menge der radioaktiven Abfälle, ihre Konditionierung, Charakterisierung und Inventarisierung. Weiter beschreibt es die Auslegungskonzepte und die Ausgestaltung der geologischen Tiefenlager, die Zuteilung der Abfälle und den Realisierungsplan für den Bau der Lager. Schliesslich dokumentiert es die nötigen Kapazitäten für die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle, die Kosten und Finanzierung der Entsorgung sowie das Informationskonzept der Nagra.

Nächstes Entsorgungsprogramm folgt 2016
Das Entsorgungsprogramm muss alle fünf Jahre aktualisiert werden. Aufgrund der Verzögerungen durch die Überprüfung der geologischen Standortgebiete in Etappe 1 des Sachplanverfahrens hat das UVEK nach Konsultation des Bundesrats und Information der parlamentarischen Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie entschieden, dass die Nagra das nächste Entsorgungsprogramm statt 2013 erst im Jahr 2016, gleichzeitig mit den Kostenstudien, einreichen muss (siehe Medienmitteilung vom 24. Januar 2013).


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