Der Bundesrat unterstützt den Schutz von Hausangestellten auf internationaler Ebene

Bern, 28.08.2013 - Der Bundesrat hat am 28. August 2013 die Botschaft zur Ratifikation des internationalen Arbeitsübereinkommens von 2011 über Hausangestellte (Übereinkommen Nr. 189) verabschiedet. Das Übereinkommen schafft die Rahmenbedingungen, um die Beschäftigung von Hausangestellten zu fördern und gleichzeitig die grundlegenden Rechte bei der Arbeit und ein Mindestmass an sozialem Schutz zu gewährleisten.

Das Übereinkommen sieht vor, dass Hausangestellte nicht weniger günstig behandelt werden dürfen als andere Arbeitnehmer. Es enthält Bestimmungen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit und Entlöhnung sowie Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Das Übereinkommen anerkennt ebenfalls, dass private Arbeitsvermittlungsagenturen zur Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsplätzen in diesem Sektor beisteuern können, insbesondere indem sie zum Schutz der Arbeitnehmer vor missbräuchlichen Praktiken beitragen. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen sozio-ökonomischen Situationen und Potenzialen in den Mitgliedstaaten räumt das Übereinkommen einen gewissen Spielraum und Flexibilitäten bei der Umsetzung ein.

Vor dem Hintergrund, dass einzelne Kategorien von Hausangestellten (Migranten, Jugendliche, Hausangestellte, die im Haushalt des Arbeitgebers wohnen) spezielle Schutzbedürfnisse haben, stellt das Übereinkommen einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung der sozialen und wirtschaftlichen Verwundbarkeit von Hausangestellten dar. Da es sich bei den Hausangestellten oft um Frauen aus benachteiligten Verhältnissen handelt, die unter den Geringverdienern überrepräsentiert sind, trägt das Übereinkommen auch signifikant zur Gleichstellung von Frau und Mann in der Arbeitswelt und zur Verringerung von Einkommensunterschieden bei.

Die Schweiz ist in der Lage, das Übereinkommen Nr. 189 zu ratifizieren. Das schweizerische Recht bietet einen hohen und effektiven Schutz von Hausangestellten. Die Umsetzung des Übereinkommens ist ohne Schaffung neuer oder Änderung bestehender gesetzlicher Bestimmungen möglich. Zudem engagiert sich die Schweiz auch aus Gründen internationaler Solidarität in diesem Bereich. Sie wird im Rahmen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ihre positive Erfahrung mit der Sozialpartnerschaft - einem Schlüsselinstrument zur Umsetzung des Übereinkommens - einbringen können.

Die Förderung der menschenwürdigen Beschäftigung für alle Kategorien von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist fester Bestandteil des Verfassungsauftrags der IAO und stellt ein wesentliches Mittel zur Erreichung des Millenniumsentwicklungsziels der Armutsbekämpfung dar. Der Bundesrat unterstützt das Ziel, das mit diesem Übereinkommen verfolgt wird.


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Dominik Ledergerber, SECO, Direktion für Arbeit, Internationale Arbeitsfragen, Tel. 031 324 22 15



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