Zuger Kirsch und Rigi Kirsch sind geschützt

Bern, 02.09.2013 - Die Einsprachefrist für die Eintragung der geschützten Ursprungsbezeichnung (GUB) von Zuger Kirsch und Rigi Kirsch ist abgelaufen. Beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ging keine Einsprache ein. Somit kann die Bezeichnung ins GUB/GGA-Register aufgenommen werden.

Das vom Verein Zuger & Rigi Chriesi eingereichte Eintragungsgesuch Zuger Kirsch und Rigi Kirsch als GUB wurde Anfang Mai 2013 öffentlich aufgelegt. Nach Ablauf der dreimonatigen Frist ist beim BLW keine Einsprache eingegangen, so dass Zuger Kirsch und Rigi Kirsch als GUB in das eidgenössische Register für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben aufgenommen werden kann.

Zuger Kirsch und Rigi Kirsch verdanken ihren Namen und guten Ruf der Region Zug, in welcher der Kirschenanbau seit über 500 Jahren verankert ist. Für das Produkt werden die regionalen kleinfruchtigen Sorten verwendet, die eine typische Mandelnote aufweisen. Die Kirschen werden seit über 150 Jahren von bäuerlichen und gewerblichen Brennereien verarbeitet. Die kleinfruchtigen Kirschen und die idealen geographischen und klimatischen Bedingungen der Region Zug-Rigi verleihen dem Zuger Kirsch und dem Rigi Kirsch das ausgeprägte und besonders intensive Aroma.

Das Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben zählt heute 30 Eintragungen: 20 GUB (geschützte Ursprungsbezeichnungen) und 10 GGA (geschützte geografische Angaben).


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Paolo Degiorgi, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung, Tel. +41 79 640 93 57



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