Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Totalrevision des Bauprodukterechts

Bern, 04.09.2013 - Das Bauprodukterecht des Bundes soll an die neue europäische Bauprodukteverord-nung angepasst werden. Dies schlägt der Bundesrat mit der Botschaft zur Totalrevisi-on der Schweizer Bundesgesetzgebung über Bauprodukte vor, die er an seiner heuti-gen Sitzung dem Parlament überwiesen hat.

Ziel der Totalrevision des Bauprodukterechts ist es, die Vorteile des bilateralen Abkommens mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) für die Schweiz zu erhalten. Das im Jahr 2012 durchgeführte Vernehmlassungsverfahren ergab, dass die Revisionsvorlage mehrheitlich begrüsst wird. Die Befürwortenden begründen ihre Zustimmung zur Vorlage damit, dass der Handel der Schweiz mit der EU im Bereich Bauprodukte von grosser wirtschaftlicher Bedeutung ist und ein Verzicht auf die Revision zu technischen Handelshemmnissen führen würde. Das MRA gewährleiste, dass der grenzüberschreitende Austausch von Bauprodukten verhältnismässig und „mit gleich langen Spiessen" vorgenommen werden könne.

Das Bauprodukterecht des Bundes aus dem Jahre 2001 regelt die Grundsätze für das Inverkehrbringen von Bauprodukten in der Schweiz. Mit dieser Referenzgesetzgebung wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass das MRA im Jahre 2008 um ein Kapitel für Bauprodukte erweitert werden konnte. Das MRA dient dem Abbau von technischen Handelshemmnissen und gewährleistet für die schweizerischen Exporteure den gleichberechtigten Zugang zum europäischen Binnenmarkt für Bauprodukte. Dank diesem Zugang entfallen Doppelprüfungen, Zusatzkosten, Verzögerungen und Wettbewerbsnachteile. Ausserdem eröffnet das MRA den schweizerischen Konformitätsbewertungsstellen einen europaweiten Markt für Produktprüfungs- und Zertifizierungsdienstleistungen. Schliesslich profitieren dank einem deutlich ausgeweiteten Produkteangebot, einer schnelleren Markteinführung von Produkten und dem entsprechenden Wettbewerb in der Branche auch die Konsumenten von der Marktöffnung durch das MRA.

Die bisherige europäische Bauprodukterichtlinie 89/106/EWG wurde von der seit dem 1. Juli 2013 voll anwendbaren europäischen Bauprodukteverordnung Nr. 305/2011 abgelöst. Da sich das geltende Bauprodukterecht der Schweiz auf die europäische Bauprodukterichtlinie bezieht, ist eine Anpassung der schweizerischen Bauproduktegesetzgebung an die neue EU-Bauprodukteverordnung und eine anschliessende Revision des MRA notwendig. Dies soll sicherstellen, dass die Vorteile des MRA für die schweizerische Volkswirtschaft nicht verloren gehen und keine neuen Handelshemmnisse entstehen.

Gleichzeitig soll das revidierte Bauprodukterecht Belastungen für die Wirtschaftsteilnehmenden reduzieren, für mehr Transparenz, Verfahrensvereinfachungen und mehr Rechtssicherheit sorgen, das Produktesicherheitsrecht für Bauprodukte europakompatibel ausgestalten sowie zur Bauwerkssicherheit und Nachhaltigkeit einen wichtigen Beitrag leisten.

Die Bedeutung des MRA für die schweizerische Volkswirtschaft illustrieren folgende Zahlen: Im Bauproduktesektor ist die EU die mit grossem Abstand wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Im Jahre 2011 wurden Bauprodukte aus der EU im Wert von 5,3 Mrd. Franken importiert und für 2,4 Mrd. Franken in die EU exportiert. Gemessen am Gesamthandel mit Bauprodukten machte dies bei den Importen rund 90 und bei den Exporten etwa 81 Prozent des Handelsvolumens aus.


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