Strompreise 2014: Im Durchschnitt leicht steigende Tarife für Haushalte, keine Veränderung für mittlere Betriebe

Bern, 06.09.2013 - Ein Durchschnittshaushalt bezahlt im nächsten Jahr mit durchschnittlich 19.7 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh) gut 1% mehr als im laufenden Jahr. Die Tariferhöhungen werden in erster Linie durch die Netznutzungstarife und die kostendeckende Einspeisevergütung verursacht, die um durchschnittlich 0.7 bzw. 0.15 Rp./kWh steigen. Demgegenüber sinken die durchschnittlichen Energietarife um 0.5 Rp./kWh und die Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen bleiben auf 1 Rp./kWh. Für einen durchschnittlichen mittleren Betrieb heben sich die Erhöhungen und Senkungen gegenseitig auf.

Per 31. August 2013 mussten die rund 700 Schweizer Verteilnetzbetreiber ihre Elektrizitätstarife für das nächste Jahr ihren Kunden und der ElCom bekannt geben. Rund 530 Netzbetreiber sind dieser Pflicht nachgekommen.

Gemäss Berechnungen der ElCom präsentiert sich die Situation wie folgt:

  • Rund die Hälfte der Stromversorger senkt die Tarife, während die andere Hälfte sie erhöht oder unverändert lässt
  • Ein Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 4'500 Kilowattstunden pro Jahr bezahlt im nächsten Jahr durchschnittlich 19.7 Rp./kWh (rund 1% mehr als 2013). Damit steigt die jährliche Stromrechnung um 12 Franken von 876 auf 888 Franken.
  • Ein mittlerer Betrieb mit einem Jahresverbrauch von 150'000 kWh bezahlt im nächsten Jahr mit durchschnittlich 17.7 Rp./kWh praktisch gleich viel wie in diesem Jahr.

Tariferhöhend wirken sich in erster Linie die steigenden Netznutzungsentgelte aus. Gründe dafür sind auf Grund von Gerichtsentscheiden gestiegene Netzwerte, höhere Kosten für Systemdienstleistungen (2014 0.64 Rp./kWh, 2013 0.31 Rp./kWh), der erhöhte kalkulatorische Zinssatz sowie der Wegfall des reduzierten Zinssatzes aufgrund einer Übergangsregelung in der Stromversorgungsverordnung. Zudem steigen die Bundesabgaben für die kostendeckende Einspeisevergütung sowie zum Schutz der Gewässer und Fische um 0.15 auf 0.6 Rp/kWh. Die Energietarife sinken im Durchschnitt für die Haushalte um 0.5 Rp./kWh bzw. 5% und für einen mittleren Betrieb um 0.7 Rp./kWh bzw. 8%. Demgegenüber bleiben für das nächste Jahr die durchschnittlichen Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen für die Haushalte unverändert bei 1 Rp./kWh und sinken für einen mittleren Betrieb um 0.2 Rp./kWh bzw. 18%.

Das in der Vergangenheit vorhandene Ost-West-Gefälle bei den Strompreisen hat sich weiter reduziert. Innerhalb der Regionen variieren die Preise allerdings zum Teil erheblich zwischen den Netzbetreibern. Gründe für unterschiedliche Netztarife können bspw. beim Versorgungsgebiet, beim Konsumprofil der Endverbraucher oder bei der unterschiedlichen Effizienz der Netzbetreiber liegen. Unterschiedlicher ökologischer Produktemix, günstige Lieferverträge oder Eigenproduktion sowie Kosten und Gewinn des Vertriebs der Netzbetreiber können Differenzen im Energietarif erklären.

Beim Vergleich der Strompreise gilt es ferner zu beachten, dass es grosse individuelle Abweichungen geben kann, je nachdem, wieviel Strom ein Verbraucher zu welchem Zeitpunkt konsumiert (Verbrauchsprofil).

Ab sofort können Konsumentinnen und Konsumenten die Tarife 2014 der einzelnen Gemeinden und Verteilnetzbetreiber auf der Strompreis-Webseite der ElCom abrufen und miteinander vergleichen.

Die Daten der Strompreis-Übersicht stammen direkt von den Netzbetreibern und werden von der ElCom umgehend veröffentlicht. Die Verantwortung für die Qualität der Daten liegt deshalb bei den Netzbetreibern. Einzelne Netzbetreiber haben die Daten leider nicht fristgerecht eingereicht. Für diese Netzgebiete können daher noch keine Tarife abgerufen werden. Die ElCom hat die betroffenen Netzbetreiber gemahnt.

Fragen und Antworten zum Lieferantenwechsel

Grossverbraucher ab einem Jahresverbrauch von mindestens 100 MWh haben die Möglichkeit ihren Lieferanten zu wechseln. Dazu werden der ElCom immer wieder Fragen gestellt. Fragen und Antworten zum Netzzugang und Lieferantenwechsel finden Sie auf der Webseite der ElCom.

Die vier Komponenten des Strompreises

1. Netznutzungstarif 
Preis für den Stromtransport vom Kraftwerk bis ins Haus. Mit den Einnahmen werden die Wartung und der Ausbau des Stromnetzes finanziert, also zum Beispiel Freileitungen, Masten und Transformatoren.

2. Energiepreis
Preis für die gelieferte elektrische Energie. Diese Energie erzeugt der Netzbetreiber entweder mit eigenen Kraftwerken oder er kauft sie von Lieferanten ein.

3. Abgaben an das Gemeinwesen
Kommunale und kantonale Abgaben und Gebühren. Darunter fallen z.B. Konzessions­abgaben oder lokalpolitische Energieabgaben.

4. Bundesabgaben
Bundesabgabe zur Förderung der erneuerbaren Energien (kostendeckende Einspeisevergütung KEV) sowie zum Schutz der Gewässer und Fische. Die Höhe der Abgabe wird jährlich vom Bundesrat festgelegt.

Über die ElCom

Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) ist die unabhängige staatliche Regulierungsbehörde im Elektrizitätsbereich. Sie überwacht die Einhaltung des Stromversorgungs- und Energiegesetzes, trifft die dazu nötigen Entscheide und erlässt Verfügungen.

Sie überwacht die Strompreise und kann Absenkungen verfügen oder Erhöhungen untersagen. Ferner entscheidet sie als richterliche Behörde bei Differenzen betreffend den Netzzugang oder die Auszahlung der kostendeckenden Einspeisevergütung für erneuerbare Energien. Sie überwacht zudem die Versorgungssicherheit im Strombereich und regelt Fragen betreffend den internationalen Stromtransport und -handel.

Die sieben Kommissionsmitglieder werden vom Bundesrat gewählt. Sie sind von der Elektrizitätswirtschaft unabhängig. Die ElCom wird von alt Ständerat Carlo-Schmid-Sutter präsidiert. Sie wird unterstützt von einem 34-köpfigen Fachsekretariat in Bern unter der Leitung von Rechtsanwalt Renato Tami.


Adresse für Rückfragen

Stefan Burri, Leiter Sektion Preise und Tarife, Tel. 031 325 40 62

Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom
3003 Bern
Tel. +41 (0)31 322 58 33
Fax +41 (0)31 322 02 22
E-Mail: info@elcom.admin.ch



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