Bundesrat genehmigt Quecksilberkonvention

Bern, 13.09.2013 - Am 10. und 11. Oktober 2013 wird die Quecksilberkonvention in Kumamoto (Japan) zur Unterzeichnung durch die Staaten aufgelegt. Die Konvention soll die Freisetzung von Quecksilber weltweit verringern. An seiner Sitzung vom 13. September 2013 hat der Bundesrat die neue internationale Übereinkunft genehmigt. Bundesrätin Doris Leuthard wird zur Unterzeichnung der Konvention nach Japan reisen. Anschliessend muss das Übereinkommen vom Parlament ratifiziert werden.

Quecksilber ist ein hochgiftiges, gesundheits- und umweltschädigendes Schwermetall. Es reichert sich im Organismus an und kann insbesondere das Nervensystem und das Immunsystem schädigen und die Fortpflanzung stören. Quecksilber ist äusserst flüchtig und breitet sich in der Atmosphäre weiträumig aus. Ein internationales Übereinkommen ist die einzige Möglichkeit, um den Austritt von Quecksilber in die Umwelt wirksam zu verringern.

Die Minamata-Konvention - benannt nach der japanischen Stadt Minamata, wo ab den 1940er-Jahren eine schwere Quecksilberkontamination zahlreiche Opfer forderte - schränkt die Produktion von Quecksilber und seine Verwendung bei der Herstellung von Produkten und in industriellen Prozessen ein. Zudem regelt sie die Lagerung und Behandlung von quecksilberhaltigen Abfällen und sieht einen Überwachungsmechanismus vor, der die Einhaltung der Konvention sichern soll (siehe Kasten). Das Übereinkommen, das vom Bundesrat am 13. September 2013 genehmigt wurde, gilt als Erfolg der internationalen Umweltpolitik und als Beweis dafür, dass sich die Staatengemeinschaft auf ehrgeizige Lösungen einigen kann. Im Anschluss an ihre Unterzeichnung muss die Konvention vom Parlament ratifiziert werden.

Erfolg für Schweizer Idee

Anlässlich eines Besuchs in Japan am 10. und 11. Oktober 2013 wird Bundesrätin Doris Leuthard in Kumamoto (Japan) die Konvention im Namen des Bundesrates unterzeichnen. Dabei wird sie den Entscheid der Schweiz bekräftigen, das vorläufige Sekretariat der Konvention mit einer Million Franken unterstützen und so für eine rasche Umsetzung der Konvention sorgen zu wollen.

Die Schweiz, die in Genf das internationale umweltpolitische Kompetenzzentrum für Chemikalien und gefährliche Abfälle beherbergt, hat sich massgeblich für das Zustandekommen der Minamata-Konvention eingesetzt. Der Anstoss dazu ging auf eine gemeinsame Initiative der Schweiz und Norwegens zurück. Die Verhandlungen wurden im Januar 2013 in Genf abgeschlossen. Nach Auffassung der Schweiz muss die neue Konvention in das bestehende Kompetenzzentrum integriert werden.

KASTEN
Die Quecksilberkonvention (Minamata-Konvention)

Die Konvention hat zum Ziel, Mensch und Umwelt vor anthropogenen (von Menschen verursachten) Quecksilberemissionen zu schützen.

  • Die Konvention verbietet die Inbetriebnahme neuer Quecksilberminen. Bestehende Minen müssen spätestens 15 Jahre nach dem Inkrafttreten der Konvention geschlossen werden.
  • Quecksilber darf nur noch für von der Konvention zugelassene Anwendungszwecke verwendet beziehungsweise muss sorgfältig entsorgt werden. Der grenzüberschreitende Handel mit Quecksilber unterliegt der Zustimmung des Einfuhrlandes und ist auf die zulässigen Verwendungszwecke beschränkt.
  • Quecksilberhaltige Produkte sowie Herstellungsverfahren, bei denen Quecksilber verwendet wird, werden verboten, sofern eine Alternative zur Verfügung steht. Thermometer, Batterien, Kosmetika und verschiedene Leuchten, die Quecksilber enthalten, werden ab 2020 verboten. Schrittweise verboten wird auch der Einsatz von Quecksilber in industriellen Verfahren zur Produktion von Chlor oder von Vinylchlorid, welches zur Herstellung von PVC verwendet wird.
  • Der Goldkleinbergbau ist vom Quecksilberverbot ausgenommen, denn dort wäre das Verbot nicht durchsetzbar. Die Staaten werden indessen verpflichtet, Aktionspläne umzusetzen, damit der Einsatz von Quecksilber im Goldkleinbergbau durch andere, für Bevölkerung und Umwelt weniger schädliche Verfahren ersetzt wird.
  • Zur Verringerung der Emissionen müssen Anlagen, die grosse Mengen Quecksilber ausstossen, Massnahmen zur Senkung ihrer Emissionen treffen. Neue Anlagen müssen mit den neuesten verfügbaren Technologien ausgestattet werden.
  • In Bezug auf den Umgang mit quecksilberhaltigen Abfällen und über deren Entsorgung enthält die Konvention Bestimmungen, die mit dem Basler Übereinkommen über gefährliche Abfälle vereinbar sind.
Zudem schafft die Konvention die wichtigsten Voraussetzungen, um die Einhaltung der Verpflichtungen überprüfen zu können.


Adresse für Rückfragen

Franz Perrez, Chef der Abteilung Internationales, BAFU, Natel +41 79 251 90 15 (während der Konferenz vom 7. bis zum 11. Oktober 2013 bitte Zeitverschiebung beachten: +7 h gegenüber Schweizer Zeit)



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