Bundesrat ist gegen die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer

Bern, 13.09.2013 - Die Einführung einer Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer würde die Steuerhoheit der Kantone einschränken. Der Bundesrat hat heute beschlossen, die Volksinitiative „Millionenerbschaften besteuern für unsere AHV“ zur Ablehnung zu empfehlen. Er hat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.

Erbschafts- und Schenkungssteuern liegen in der Schweiz traditionell in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Diese Kompetenzordnung, die den Kantonen beträchtliche Einnahmen sichert, soll nach dem Willen des Bundesrates beibehalten werden. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren lehnt eine Bundeserbschaftssteuer denn auch entschieden ab, weil sie einen Eingriff in die Steuerhoheit und das Steuersubstrat der Kantone darstellt.

Die finanziellen Auswirkungen bei einer Annahme der Initiative wären laut Bundesrat ungewiss. Sie hängen stark von der Umsetzung durch den Gesetzgeber ab. Vor diesem Hintergrund ist es fraglich, ob das heutige Steueraufkommen der Kantone gewahrt werden könnte. Auch die vorgeschlagene Ausgestaltung der Steuer überzeugt nicht. Insbesondere ist die rückwirkende Besteuerung von Schenkungen ab 1. Januar 2012 nach Auffassung des Bundesrates unverhältnismässig. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Volksinitiative ab und will ihr keinen Gegenentwurf gegenüberstellen.

Inhalt der Volksinitiative

Die Volksinitiative „Millionenerbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)" wurde am 15. Februar 2013 eingereicht und möchte neu dem Bund die Kompetenz zur Erhebung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer übertragen und Nachlässe von über 2 Mio. Franken mit einem Steuersatz von 20 Prozent besteuern. Die Einnahmen sollen zu zwei Dritteln für die AHV verwendet werden. Ein Drittel soll den Kantonen verbleiben.

Die Erbschafts- und Schenkungssteuern in der Schweiz

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird heute ausschliesslich von den Kantonen nach deren gesetzlichen Bestimmungen erhoben. Entsprechend variieren die Steuersätze und Freibeträge. Der Bund besteuert Erbschaften und Schenkungen nicht. Der überlebende Ehegatte ist in allen Kantonen steuerbefreit. In den meisten Kantonen sind auch die Nachkommen befreit von der Steuer. Der Kanton Schwyz erhebt weder eine Erbschafts- noch eine Schenkungssteuer. Der Kanton Luzern erhebt eine Erbschafts-, aber keine Schenkungssteuer. Im Jahre 2010 beliefen sich die Einnahmen der Kantone und Gemeinden aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer auf 974 Mio. Franken.


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