Bundesrat verabschiedet Mandate für Fortsetzung der Beteiligung an Rahmen- und Förderungsprogrammen der EU

Bern, 13.09.2013 - Der Bundesrat hat die Verhandlungsmandate für die Fortsetzung der Schweizer Beteiligung an den Rahmenprogrammen der EU in den Bereichen Forschung und Innovation einerseits, allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport andererseits sowie im Bereich der Filmförderung (MEDIA) definitiv verabschiedet. Die Verhandlungen in den drei Bereichen sollen bald beginnen mit dem Ziel, eine ununterbrochene Teilnahme in allen Bereichen zu ermöglichen.

Durch die Teilnahme an MEDIA erhält die Filmbranche direkte Förderbeiträge und profitiert von der Zugehörigkeit zu einem internationalen Netzwerk. Bildung, Forschung und Innovation (BFI) sind zentrale Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität der Schweiz, weshalb der internationalen Zusammenarbeit in diesen Gebieten eine hohe Bedeutung zukommt.

„Horizon 2020"

Bereits seit 1987 beteiligt sich die Schweiz projektweise und seit 2004 als assoziierter Staat an den Forschungsrahmenprogrammen der EU, und seit 1979 am Euratom-Programm. Im Hinblick auf eine Fortführung der erfolgreichen Assoziierung an die 8. Programmgeneration von 2014 bis 2020 genehmigte der Ständerat als Zweitrat am 10. September 2013 einen Kredit von 4,4 Milliarden Franken über sieben Jahre.

Das mehrjährige Forschungsrahmenprogramm ist das Hauptförderinstrument der EU im Bereich Forschung und Innovation. Ab 2014 trägt es den Titel „Horizon 2020" und sieht aktuell Mittel von rund 80 Milliarden Euro vor. Beispiele der zahlreichen Förderinstrumente sind die für die Schweiz wichtigen „FET-Flaggschiffe" wie das an der ETH Lausanne koordinierte „Human Brain Project" und die auf die Förderung der Grundlagenforschung fokussierten Stipendien des „European Research Councils". Neu werden auch spezifische Instrumente für KMU angeboten.

„Erasmus+"

Seit 2011 ist die Schweiz an den Bildungs- und Jugendprogrammen der EU vollumfänglich beteiligt, nach 15 Jahren projektweiser Beteiligung. Mit der Botschaft des Bundesrates von Februar 2013 zur Finanzierung der Schweizer Beteiligung am Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport wird eine nahtlose Weiterbeteiligung an der künftigen Programmgeneration „Erasmus+" 2014-2020 angestrebt. Der Gesamtkredit beläuft sich auf rund 300 Millionen Franken.

Kernbestandteil von „Erasmus+" sind die Mobilitätsaktivitäten von Studierenden, Schülerinnen und Schülern, Lernenden und Jugendlichen, aber auch von Lehrpersonen und Personal aus Bildungsinstitutionen und der Jugendförderung. Während der laufenden Programmgeneration konnten alleine im Jahr 2011 Mobilitätsaktivitäten für über 6000 Schweizerinnen und Schweizern in Europa ermöglicht werden. Weitere Bestandteile von „Erasmus+" sind Partnerschaften zwischen Bildungsinstitutionen, Behörden, Sozialpartnern und Jugendeinrichtungen. Ausserdem werden internationale Bildungsreformen und -projekte gefördert. Das Programm sieht ein Budget von 16,1 Milliarden Euro vor, gegenüber der laufenden Programmgeneration entspricht dies einer Steigerung um gut 40%.

MEDIA

Das MEDIA-Abkommen von 2004 regelt die Teilnahme der Schweiz am Film-Förderungsprogramm MEDIA der EU. Bedeutung und Erfolg des schweizerischen Filmschaffens  können dadurch verbessert werden. Das Abkommen trat 2006 in Kraft und wurde 2009 erneuert, um der Schweiz die Teilnahme am laufenden Programm „MEDIA 2007" zu ermöglichen. Zwischen 2006 und 2012 konnten mit Hilfe von MEDIA 114 Schweizer Projekte von  36 Produktionsgesellschaften aus drei Sprachregionen durchgeführt werden. 250 Filmschaffende haben in diesem Zeitraum an einer MEDIA-Weiterbildung teilgenommen. Nun wird die Teilnahme für das Programm von 2014 - 2020 angestrebt.

Die Aufnahme entsprechender Verhandlungen des Bundesrates mit der EU soll in allen drei Bereichen ab Herbst erfolgen.

Trotz des engen Zeitrahmens beabsichtigt die Schweiz, sich an diesen drei Programmen in den Bereichen Forschung, Bildung und Filmförderung ab dem 1. Januar 2014 - also ohne Unterbruch zwischen den bisherigen und den neuen Programmen -  beteiligen zu können.


Adresse für Rückfragen

EU-Forschung und Innovation: Philipp Langer, Leiter Ressort EU-Rahmenprogramme Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
Tel. 031 322 96 93

EU-Bildung, Jugend und Sport: Gaétan Lagger, stv. Leiter Ressort Internationale Bildungsprojekte, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation Tel. 031 323 26 74

Bundesamt für Kultur, Sektion Film, Laurent Steiert, T +41 31 323 13 40, Mobile +41 79 289 77 49, laurent.steiert@bak.admin.ch

Information EDA +41 31 322 31 53, email: info@eda.admin.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-50241.html