Teilrevision des Zollgesetzes: Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Bern, 13.09.2013 - Der Bundesrat hat heute von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zur Teilrevision des Zollgesetzes Kenntnis genommen. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wurde beauftragt, bis spätestens Ende 2014 eine Botschaft auszuarbeiten.

Der Gegenstand der Vorlage bezog sich auf verschiedene Bereiche, die keinen direkten Zusammenhang aufweisen. Der Gesetzesentwurf sah insbesondere vor, dass inländische Waren nicht mehr in ein Zolllager ausgeführt werden dürfen und dass die Befreiung von der Mehrwertsteuer erst mit der eigentlichen Ausfuhr ins Ausland eintritt. Die Möglichkeit, mit den Kantonen Vereinbarungen über polizeiliche Aufgaben abzuschliessen, sollte auf alle Kantone ausgedehnt, inhaltlich aber auf diejenigen Bundeserlasse beschränkt werden, die der Zollverwaltung bereits eine Feststellungskompetenz zuweisen (nichtzollrechtliche Erlasse). Der Gesetzesentwurf sah vor, eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für Observationen durch die Zollverwaltung auf öffentlichem Grund zu schaffen, wenn Personen Widerhandlungen im Kompetenzbereich der Zollverwaltung verdächtigt werden (Schmuggelfälle). Im Bundesbeschluss über die Genehmigung der Schengen-Assoziierung sollte der Mindestbestand des Grenzwachtkorps aufgehoben werden. Schliesslich sollte das Strassenverkehrsgesetz dahin geändert werden, dass Polizei-, Feuerwehr-, Sanitäts- und Zollfahrzeuge in bestimmten Fällen nicht an die Verkehrsregeln gebunden sind, wenn dies für die Ausübung des Dienstes notwendig ist.

Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens, das vom Dezember 2012 bis Ende März 2013 gedauert hat, lassen sich in den wichtigsten Bereichen wie folgt zusammenfassen: Vor allem die Wirtschaft lehnte die Änderung im Bereich der Zolllager wegen der finanziellen und administrativen Folgen in der vorliegenden Form ab. Die Möglichkeit, Vereinbarungen über polizeiliche Aufgaben mit allen Kantonen abzuschliessen, wurde begrüsst. Die inhaltliche Beschränkung auf die nichtzollrechtlichen Erlasse ist hingegen umstritten, weil vor allem die Kantone einen Eingriff in die kantonale Polizeihoheit befürchten. Die Kantone sowie die Konferenz der kantonalen Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) drückten ihre Zurückhaltung gegenüber der Rechtsgrundlage der Observation aus. Es wurde befürchtet, dass die Zollverwaltung bei jeglichen Verbrechen und Vergehen observieren könnte. Die Kantone sowie die KKJPD und die KKPKS begrüssten grundsätzlich die Änderung des Strassenverkehrsgesetzes.

Entscheid des Bundesrates

Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, ihm im bis spätestens Ende 2014 eine Botschaft über die Teilrevision zu unterbreiten. Die Möglichkeit, Vereinbarungen mit der Zollverwaltung abzuschliessen, soll auf alle Kantone ausgedehnt werden. Die Vereinbarungen bleiben auf die Aufgabenerfüllung im Zusammenhang mit dem Vollzug nichtzollrechtlicher Erlasse durch die EZV beschränkt. Die verfassungsmässige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der inneren Sicherheit wird nicht in Frage gestellt. Die Observationen sollen auf Verbrechen und Vergehen sowie auf die Strafverfolgungskompetenzen der Zollverwaltung beschränkt werden. An der Änderung des Strassenverkehrsrechts soll festgehalten werden; die Bestimmung soll jedoch klarer und verständlicher formuliert werden. Bezüglich der Zolllager wird mit der Wirtschaft eine gangbare Lösung gesucht. Bei der rechtlichen Ausgestaltung transparenter Rahmenbedingungen soll den Anliegen der Wirtschaft gebührend Rechnung getragen werden. Der Bundesrat wird bezüglich Zolllager erst in Kenntnis einer solchen Lösung über das weitere Vorgehen befinden.


Adresse für Rückfragen

Hans Georg Nussbaum, Chef Sektion Rechtsdienst, Oberzolldirektion, 031 322 65 88, hans-georg.nussbaum@ezv.admin.ch

Serge Gumy, Chef Abteilung Zollveranlagung, Oberzolldirektion, 031 322 67 98, serge.gumy@ezv.admin.ch



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