Neue Vernetzungsplattform zur Personenfreizügigkeit online
Bern, 16.09.2013 - Die Suche nach Informationen zum Thema Personenfreizügigkeit auf den Webseiten der Bundesverwaltung soll einfacher werden. Zu diesem Zweck wurde am Montag ein Internetportal unter der Adresse www.personenfreizuegigkeit.admin.ch aufgeschaltet. Es enthält eine Zusammenstellung von Links, die Zugang zu den Internetseiten der betreffenden eidgenössischen Departemente, Ämter, Direktionen und Staatssekretariate gewähren.
Das Abkommen der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den EU-Staaten ist seit 2002 in Kraft. Mit diesem Abkommen erhalten Staatsangehörige der Schweiz und der EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich das Recht, Arbeitsplatz beziehungsweise Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen. Für Staatsangehörige der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gelten gemäss dem am 1. Juni 2002 in Kraft getretenen revidierten EFTA-Übereinkommen dieselben Regelungen.
Adresse für Rückfragen
Agnès Schenker, Mediensprecherin EJPD, Tel. 031 322 40 05
Herausgeber
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch
Generalsekretariat EDI
http://www.edi.admin.ch
Bundesamt für Sozialversicherungen
http://www.bsv.admin.ch
Staatssekretariat für Wirtschaft
http://www.seco.admin.ch
Bundesamt für Wohnungswesen
http://www.bwo.admin.ch/
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
http://www.sbfi.admin.ch
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home.html
Staatssekretariat für Migration
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html