Der Glarner Alpkäse soll künftig eine geschützte Ursprungsbezeichnung werden

Bern, 17.09.2013 - Heute wird das Gesuch für Glarner Alpkäse als geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB) vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) publiziert. Der Glarner Alpkäse wird ausschliesslich während der Alpsaison auf den Glarner Alpen mit der Milch der dort weidenden Kühe hergestellt. Mit der GUB werden der gute Ruf und die hohe Qualität des Glarner Alpkäses geschützt.

Der Glarner Alpkäse soll künftig eine geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB) werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat heute das Gesuch um Eintragung des Glarner Alpkäses als geschützte Ursprungsbezeichnung im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht.

Der Glarner Alpkäse hat im Kanton Glarus eine lange Tradition. Erstmals schriftlich erwähnt wird ein vollfetter Käse von Glarner Alpen im Jahr 1845. Dass Quellen über Glarner Alpkäse erst im 19. Jahrhundert auftauchen, ist ein grosser Unterschied zu den meisten anderen Bergkantonen, wo vollfette Labkäse bis ins 15. Jahrhundert zurück verfolgt werden können. In den meisten Bergkantonen der West- und Innerschweiz setzten die Älpler seither auf die lukrative Fettkäserei, während im Kanton Glarus fettarmer Schabziger und fettreiche Butter produziert wurden. Seit der Vermarktung durch eine Genossenschaft ist der Glarner Alpkäse jedoch zu einem Handelsgut für den lokalen Markt sowie den Gross- und Detailhandel in der umliegenden Region geworden.

Mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung können traditionelle Produkte vor Nachahmungen geschützt werden. Wer die Bezeichnung Glarner Alpkäse in Zukunft verwenden möchte, muss sich an die strengen Anforderungen des Pflichtenheftes halten. Der Glarner Alpkäse darf in Zukunft nur noch im Kanton Glarus hergestellt werden. Die verwertete Rohmilch muss von den Glarner Sömmerungsbetrieben stammen.

Die geschützten Bezeichnungen werden in das Register für Ursprungsbezeichnungen und geografische Abgaben eingetragen. Das Register der Schweiz umfasst 30 Eintragungen: 20 geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und 10 geschützte geografische Angaben (GGA). Die Unterlagen können unter www.blw.admin.ch eingesehen werden (Themen > Produktion und Absatz > Kennzeichnung und Absatzförderung > Ursprungsbezeichnungen).

Das Gesuch wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Die Kantone und Personen mit einem schutzwürdigen Interesse haben die Möglichkeit, während einer Frist von drei Monaten Einsprache zu erheben.


Adresse für Rückfragen

Paolo Degiorgi, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung, Tel. +41 31 322 26 29


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Bundesamt für Landwirtschaft
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