Schweiz unterzeichnet weitere Steuerinformationsabkommen

Bern, 17.09.2013 - Die Schweiz hat am 11. September 2013 mit Guernsey und am 16. September 2013 mit Jersey in London je ein Steuerinformationsabkommen unterzeichnet. Derartige Abkommen werden im Rahmen der schweizerischen Amtshilfepolitik abgeschlossen. Verhandlungen mit weiteren interessierten Jurisdiktionen sind im Gang.

Der Bundesrat hat am 4. April 2012 beschlossen, den internationalen Amtshilfestandard nicht nur in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), sondern auch in so genannten Steuerinformationsabkommen (Tax Information Exchange Agreements; TIEA) zu vereinbaren.

DBA und TIEA sind grundsätzlich gleichwertige Instrumente für die Vereinbarung einer standardkonformen Amtshilfeklausel. Im Unterschied zu den DBA, die prioritär die Vermeidung der Doppelbesteuerung regeln und weitere diesbezügliche Bestimmungen enthalten, beschränken sich die TIEA auf den Informationsaustausch auf Anfrage.

Bevor die Abkommen in Kraft treten können, müssen sie vom Parlament genehmigt werden. Sie unterliegen dem fakultativen Referendum. Bei der Anhörung nach Abschluss der Verhandlungen haben sich die Kantone und betroffenen Wirtschaftsverbände positiv geäussert. TIEA mit weiteren Jurisdiktionen sind zurzeit in Verhandlungen. Ein erstes Steuerinformationsabkommen hat die Schweiz am 28. August 2013 mit der Isle of Man unterzeichnet.


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