Gruyère in Südafrika und den USA anerkannt

Bern, 19.09.2013 - Nach Jahren der Bemühungen konnte die Marke «Gruyère» resp. «Le Gruyère Switzerland» in Südafrika und den USA eingetragen werden. Die Bundesbehörden freuen sich über diesen Erfolg, der einen Durchbruch in der Verbesserung des Schutzes von Erzeugnissen mit starker Identität gegen Nachahmungen oder missbräuchliche Verwendungen ihres Namens darstellt.

Die Europäische Union und die Schweiz kennen beide das System der «Geschützten Ursprungsbezeichnungen» für typische, mit einem bestimmten «Terroir» verbundene Erzeugnisse. Dank des Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung konnte der Schutz dieser Erzeugnisse, darunter auch der Gruyère GUB, auf den gesamten europäischen Raum ausgedehnt werden. Den Schutz auf Kontinente auszuweiten, die keine ähnliche gesetzliche Reglementierung kennen, ist eine grosse Herausforderung.

Die Bundesbehörden gratulieren der Interprofession du Gruyère IPG zu ihrer Beharrlichkeit, die nun in Südafrika und den USA Früchte trägt. Dieser Erfolg gründet auf einer gemeinsamen Strategie der Gruyère-Branche, vertreten durch die IPG, der Bundesbehörden und der betroffenen Kantonen. Der Bund stand voll und ganz hinter dem Vorhaben der IPG und bemühte seine internationalen Beziehungen, um das Dossier voranzubringen. Die Eintragung als Marke ist ein Etappensieg: Der Bund setzt gleichzeitig seine Anstrengungen im Hinblick auf die Ausweitung des internationalen Schutzes der Bezeichnungen GUB und GGA («Geschützte geografische Angabe») auf dem multilateralen Weg und mittels bilateraler Abkommen fort.

Einzigartige Erzeugnisse schweizerischen Ursprungs gegen Nachahmungen zu schützen und ihre Marktpositionierung im In- und Ausland zu verbessern, ist ein wichtiger Pfeiler der Qualitätsstrategie der Agrar- und Lebensmittelbranche. Dies entspricht auch der legitimen Nachfrage von Seiten der Konsumentinnen und Konsumenten nach authentischen Lebensmitteln, die im Einklang mit der Natur, dem Tierwohl und dem traditionellen Knowhow hergestellt werden.


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