Bundesrat beschliesst über Verwendung von 20 Millionen Franken für Sportanlagen

Bern, 20.09.2013 - Der Bundesrat hat am 20. September 2013 über die Verwendung von 20 Mio. Franken für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 4) entschieden. Damit ist bekannt, wie der gesamte vom Parlament im Vorjahr beschlossene Kredit von 70 Mio. Franken verwendet wird.

Mit Bundesbeschluss vom 27. September 2012 über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 4) hatten der National- und der Ständerat einen Gesamtkredit von 70 Millionen Franken bewilligt, um den Bau und die Erweiterung ausgewählter Sportanlagen zu unterstützen. Gemäss diesem Beschluss sind 50 Millionen Franken für definierte Anlagen oder Gruppen von Anlagen bestimmt, während die übrigen 20 Millionen Franken durch den Bundesrat im eigenen Ermessen und nach Bedarf für die Erhöhung der bereits bewilligten Kredite oder für zusätzliche Projekte eingesetzt werden können.

In der Sitzung vom 20. September2013 hat der Bundesrat über die Verwendung dieser 20 Millionen Franken entschieden. Damit ergibt sich folgende Verteilung des Gesamtkredits NASAK 4 von 70 Mio. Franken:

siehe Anhang

Die Leistung von Finanzhilfen setzt immer voraus, dass die NASAK-Kriterien, die in den einschlägigen Verordnungen des Bundesrates und des VBS festgelegt sind, erfüllt werden.


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