Mehr Testkäufe und weniger Verkäufe an Minderjährige in 2012

Bern, 03.10.2013 - Bei 1700 der insgesamt rund 6000 Testkäufe im Jahr 2012 ist Minderjährigen Alkohol verkauft worden (28,8 %). Das zeigt die heute von der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) veröffentlichte gesamtschweizerische Statistik 2012 der Alkoholtestkäufe. Die Verbesserung gegenüber 2011 darf nicht zum Nachlassen verleiten. Im Visier bleibt der Verkauf von Alkohol an Veranstaltungen und in der Nacht.

2012 wurde die Marke der 6000 Testkäufe erstmals überschritten (5518 Testkäufe 2011). Diese quantitative Steigerung ist umso erfreulicher, als sie mit einer qualitativen Verbesserung einhergeht. Mit 28,8 Prozent liegt 2012 die Alkoholverkaufsrate an Minderjährige bei den Testkäufen nicht nur unter dem Vorjahreswert (30,4 %), sondern auch unter dem Durchschnitt aller Testkäufe seit Beginn der 2000er-Jahre (31,1 %).

Ergebnisse nach Region, Verkaufsstelle und Tageszeit

In der Pionierregion Deutschschweiz ist die Zahl der Alkoholtestkäufe zwischen 2011 und 2012 stabil geblieben. Der Anteil der Deutschschweiz an den Testkäufen geht jedoch zurück, zugunsten der Westschweiz und des Tessins, wo die Testkäufe erst seit ein paar Jahren grossflächig stattfinden. Bei den Testkaufergebnissen hat das Tessin am besten abgeschnitten (17,7 % Verkäufe an Minderjährige), gefolgt von der Deutschschweiz (27,8 %) und der Romandie (39 %).

Ausgehend von der Statistik 2011 wurden an besonders sensiblen Verkaufsstellen wie an Events/Festen, in Bars und an Sportveranstaltungen 2012 vermehrt Testkäufe durchgeführt. Die Verkaufsrate an Minderjährige ist 2012 entsprechend gestiegen (54,1 %, 44,7 % und 38 % gegenüber 50,3 %, 42,8 % und 30,6 % 2011). Wie bei den anderen getesteten Verkaufsstellen sind in kurzer Zeit Verbesserungen möglich, wenn Massnahmen zur Sensibilisierung und Schulung des Verkaufspersonals ergriffen werden.

Die tiefste Verkaufsrate an Minderjährige verzeichnen die Tankstellenshops (16,6 % 2012, 26,6 % 2011). Das Ergebnis ist den intensivierten Bemühungen dieser Verkaufsstellen seit 2009 zu verdanken. 2012 hat fast einer von drei Testkäufen in einem Tankstellenshop stattgefunden. Auch bei den Take-Aways, den Kiosken sowie den Cafés/Restaurants und den Grossverteilern sind die Verkäufe an Minderjährige deutlich zurückgegangen.

Nicht überraschend wird den Minderjährigen der Alkohol nach 19 Uhr eher verkauft als tagsüber (33,4 % gegenüber 21,9 %). Im Vergleich zu 2011 ist aber eine deutliche Verbesserung festzustellen (50,5 % nach 19 Uhr, 28 % tagsüber).

Erkenntnisse und Ausblick

Die Stärkung des Jugendschutzes ist ein strategischer Schwerpunkt im Nationalen Programm Alkohol (NPA). Testkäufe sind ein wirksames Instrument, um die Einhaltung des gesetzlichen Mindestalters für die Abgabe von Alkohol (16 Jahre für Bier und Wein und 18 Jahre für Spirituosen) zu verbessern. Die Testkäufe werden seit 2000 im Auftrag der EAV gesamtschweizerisch erfasst. In dieser Zeit ist die durchschnittliche Verkaufsrate an Minderjährige schweizweit von 83,5 auf 28,8 Prozent zurückgegangen. Daraus ergeben sich folgende Erkenntnisse:

  • Bei den ersten Testkäufen sind die Verkaufsraten an Minderjährige in der Regel hoch. Diese Feststellung gilt sowohl für Verkaufsstellen wie auch für neu getestete Regionen und Tageszeiten.
  • Werden konsequent und nachhaltig Testkäufe durchgeführt und sind diese mit gezielten Bemühungen zur Sensibilisierung und Schulung des Personals verbunden, geht der Verkauf an Minderjährige innert weniger Jahre deutlich zurück. Sobald die Aufmerksamkeit der betroffenen Akteure nachlässt, steigt der Alkoholverkauf an Minderjährige tendenziell wieder an.
  • Die Nutzung der Testkäufe als Instrument zur Sensibilisierung hat ihre Grenzen. Strafrechtliche Massnahmen (Bussen) beim Alkoholverkauf an Minderjährige könnten sicher dazu beitragen, die Einhaltung des gesetzlichen Mindestalters in der Praxis zu verbessern. Sie wären ausserdem für viele namentlich staatliche Akteure, die bisher zurückhaltend waren, ein Anstoss vermehrt Testkäufe durchzuführen. Die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage auf Bundeebene wird zurzeit im Rahmen der Totalrevision der Alkoholgesetzgebung im Parlament beraten.


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