Kleine Photovoltaik-Anlagen brauchen keine Plangenehmigung mehr

Bern, 09.10.2013 - Der Bundesrat hat die Teilrevision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren (VPeA) gutgeheissen. Dank der neuen Regelungen können kleine Photovoltaik-Anlagen und andere kleine Stromerzeugungsanlagen künftig ohne Genehmigung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats ESTI gebaut werden. Eine Plangenehmigungspflicht besteht nur noch für Anlagen mit einer Leistung über 30 kVA. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Dezember 2013 in Kraft.

Hauptpunkt der revidierten VPeA ist die Anhebung der Untergrenze für die Planvorlagepflicht von Energieerzeugungsanlagen, so dass kleinere Anlagen künftig ohne elektrotechnische Genehmigung erstellt werden können. Als Ausgleich für die damit wegfallende vorgelagerte technische Kontrolle solcher Anlagen wird eine technische Abnahmekontrolle und eine periodische Kontrolle eingeführt. Damit ist sichergestellt, dass diese Anlagen einerseits rasch erstellt und in Betrieb genommen werden können und andererseits die Sicherheit der Anlage ohne grossen administrativen Aufwand während ihrer ganzen Lebensdauer gewährleistet ist. Neben der bereits geltenden Befreiung von der Baubewilligungspflicht (Artikel 18a, Raumplanungsgesetz) bedeutet dies eine zusätzliche Erleichterung für die Installation von Solaranlagen an und auf Gebäuden.

Weiter setzt die Verordnung verschiedene Massnahmen zur Beschleunigung der Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren um. Dazu gehören unter anderem die detaillierte Regelung des Ablaufs eines Sachplanverfahrens, Behandlungsfristen für das BFE im Plangenehmigungsverfahren, flexiblere Kriterien für den Verzicht auf ein Sachplanverfahren, Verzicht auf ein Sachplanverfahren bei SBB-Leitungen oder Ausnahmen vom Plangenehmigungsverfahren für Instandhaltungsarbeiten. Diese Anpassungen tragen zu einer zeit- und bedarfsgerechten Realisierung der künftigen Netzinfrastrukturen bei.

Der Verordnungsentwurf wurde vom 12. Februar bis 11. April 2013 öffentlich aufgelegt. Es gingen 56 Stellungnahmen ein. Die Entlassung der Energieerzeugungsanlagen bis 30 kVA aus der elektrotechnischen Plangenehmigung wird überwiegend begrüsst und auch die vorgeschlagenen Massnahmen zur Verfahrensbeschleunigung finden grundsätzliche Zustimmung.


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