Bundesrat aktualisiert Vorschriften für Schifffahrt auf dem Bodensee

Bern, 23.10.2013 - Auf dem Bodensee müssen Pedalos und Ruderboote, die weiter als 300 Meter vom Ufer entfernt verkehren, künftig mit Rettungswesten ausgerüstet werden. Damit wird die Sicherheit erhöht. Dagegen werden die Abgasvorschriften für Sportboote nicht verschärft, wie dies ursprünglich geplant war. Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Überarbeitung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung gutgeheissen. Sie tritt auf Anfang 2014 in Kraft.

Bei der aktuellen Revision der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) war ursprünglich vorgesehen, die Abgasvorschriften für die auf dem Bodensee verkehrenden Sportboote zu verschärfen. Indes verzögert sich die von der EU geplante neue Sportbootrichtlinie, und die EU hat sich gegen eine vorzeitige Inkraftsetzung auf dem Bodensee ausgesprochen. Deshalb verzichten die Schweiz, Deutschland und Österreich nun vorerst auf ihr Vorhaben. Die bestehenden Abgasvorschriften für Sportboote gelten somit unverändert weiter. Zur Verbesserung der Luftqualität wird eine Partikelfilterpflicht für neue Fahrgast- und Lastschiffe eingeführt. Diese gilt auch für Behördenfahrzeuge. Die Partikelfilterpflicht reduziert den Partikelausstoss neuer Schiffe um mehr als 97 Prozent.

Weiter wird im Rahmen der aktuellen BSO-Revision die Bestimmung eingeführt, dass Pedalos und Ruderboote, die weiter als 300 Meter vom Ufer entfernt verkehren, mit Rettungswesten ausgerüstet werden müssen. Diese Regelung erhöht die Sicherheit. Sie lehnt sich weitgehend an die Vorschriften für schweizerische Binnengewässer an, die seit 2007 in Kraft sind.

Mit der überarbeiteten BSO führen die drei Anrainerstaaten zudem einen gemeinsamen Funkkanal für die Seerettung ein. Ebenfalls wird mit der revidierten BSO die Verwendung von Radargeräten geregelt und anerkannt. Schliesslich wird für Badende ein Verbot eingeführt, bei Annäherung von Schiffen von den Rheinbrücken ins Wasser zu springen. Damit sollen gefährliche Situationen künftig vermieden werden. Solche waren in der Vergangenheit zwischen Brückenspringern und Schiffen im Bereich der Seerhein- und Rheinstrecke zwischen Konstanz und Schaffhausen entstanden. Die Neuerungen treten per 1. Januar 2014 in Kraft.


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