Bundesrat erleichtert dem gemeinnützigen Wohnungsbau den Zugang zu Bauland

Bern, 23.10.2013 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. Oktober 2013 eine Änderung der Verordnung über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum gutgeheissen. Damit wird den gemeinnützigen Bauträgern ermöglicht, zinsgünstige Darlehen nicht nur für Bauinvestitionen, sondern auch für den Erwerb von Bauland zu beanspruchen. Die Stärkung des gemeinnützigen Wohnungsbaus ist Teil des wohnungspolitischen Massnahmenpakets, das der Bundesrat im Mai dieses Jahres verabschiedet hat. Es zielt darauf ab, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum auszuweiten, ohne den Wohnungsmarkt und damit die Neubautätigkeit negativ zu beeinflussen.

Die Verordnungsänderung bezweckt eine Stärkung der gemeinnützigen Investoren, die preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung stellen und mit ihren Angeboten zur Linderung der Wohnungsknappheit beitragen, die in einigen städtischen und stadtnahen Gebieten besteht. Gestützt auf das Wohnraumförderungsgesetz (WFG) unterstützt der Bund den gemeinnützigen Wohnungsbau durch die Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) und durch Kredite zugunsten des so genannten Fonds de roulement. Aus diesem Fonds können zinsgünstige Darlehen neu unter bestimmten Bedingungen für den Kauf von geeignetem Bauland zu beansprucht werden. Bis anhin war dies nur für den Bau, die Erneuerung und den Erwerb von Wohnungen möglich. Die Massnahme soll dazu beitragen, dass gemeinnützige Investoren ihre wichtige Rolle auf dem Wohnungsmarkt besser wahrnehmen können.

Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Sie ist Teil des wohnungspolitischen Massnahmenpakets, das der Bundesrat am 15. Mai 2013 verabschiedet hat. Zu diesem gehören verschiedene Prüfaufträge im raumplanerischen und mietrechtlichen Bereich sowie der Dialog mit Kantonen und Städten, der am 23. August 2013 aufgenommen wurde und die Frage klären soll, ob und auf welcher Ebene ein zusätzlicher mittel- und längerfristiger wohnungspolitischer Handlungsbedarf besteht.


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