Bundesrat setzt Agrarpolitik 2014-2017 um

Bern, 23.10.2013 - Der Bundesrat hat heute die Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 (AP 14-17) verabschiedet. Kernstück ist die neue Direktzahlungsverordnung. Sie setzt die im Frühjahr 2013 vom Parlament beschlossene konsequente Ausrichtung der Direktzahlungen auf die Verfassungsziele und die Aufhebung der Tierbeiträge um. Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2014 in Kraft.

Das Verordnungspaket zur Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017 umfasst Änderungen an 19 Bundesratsverordnungen. Kernelement ist die neue Direktzahlungsverordnung. Landwirtschaftsbetriebe erhalten weiterhin Direktzahlungen in der Höhe von insgesamt 2,8 Milliarden Franken pro Jahr. Ändern wird sich jedoch die Verteilung der Direktzahlungen: Die heutigen pauschalen Tier- und Flächenbeiträge werden aufgehoben. Im Gegenzug werden die leistungsorientierten Instrumente in den Bereichen Ressourceneffizienz, nachhaltige Produktionssysteme, Kulturlandschaft, sichere Versorgung, Biodiversität und Tierwohl gezielt ausgebaut. Dies stärkt die Leistungen der Landwirtschaft zu Gunsten der Gesellschaft bei gleich bleibendem Mitteleinsatz. Die Entwicklung geht dabei nicht auf Kosten der Produktion. Im Gegenteil: Die Kalorienproduktion in der Schweiz sollte auch in den nächsten Jahren weiter zunehmen.

Die neue Direktzahlungsverordnung konkretisiert die 7 Direktzahlungsinstrumente:

  • Kulturlandschaftsbeiträge zur Offenhaltung der Kulturlandschaft: Neben den bestehenden Hang- und Sömmerungsbeiträgen erhalten unter dieser Rubrik Betriebe neu einen Steillagenbeitrag, wenn sie einen hohen Anteil an steilen Flächen aufweisen. Zudem bekommen Betriebe, die ihre Tiere in die Sömmerung geben, neu einen Alpungsbeitrag.
  • Versorgungssicherheitsbeiträge zur Erhaltung einer sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln: Die Mittel, die bisher für die Tierbeiträge eingesetzt wurden, werden neu flächenbezogen ausgerichtet. Die Betriebe müssen dafür aber einen minimalen Tierbesatz auf Dauergrünland erreichen. Zudem wird mit dem Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen von 400 Franken pro Hektare der inländische Ackerbau und insbesondere der Futtergetreideanbau gestärkt.
  • Biodiversitätsbeiträge zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt: Diese stärken gegenüber heute die Anreize für qualitativ hochwertige Flächen. Neu werden für artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet und für Uferwiesen entlang von Gewässern Beiträge ausgerichtet.
  • Landschaftsqualitätsbeitrag zur Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Kulturlandschaften: Mit diesem neuen Instrument können regional angepasste Massnahmen zur Pflege der Kulturlandschaft unterstützt werden.
  • Produktionssystembeiträge zur Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen: Neben den bestehenden Bio-, Extenso- und Tierwohlbeiträgen wird neu ein Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion von 200 Franken pro Hektare ausgerichtet. Voraussetzung ist ein Kraftfutteranteil in der Ration von maximal 10 Prozent und ein standortgerechter Anteil an Wiesen- und Weidefutter (Talgebiet 75%; Berggebiet 85%).
  • Ressourceneffizienzbeiträge zur nachhaltigen und effizienten Nutzung der Ressourcen: es werden neu Beiträge ausgerichtet für emissionsarme Gülleausbringung (wie Schleppschlauch), driftreduzierende Techniken beim Pflanzenschutzmitteleinsatz und bodenschonende Anbauverfahren (wie Direktsaat).
  • Übergangsbeitrag zur Gewährleistung einer sozial und wirtschaftlich verträglichen Entwicklung: Dieser Beitrag wird zur Abfederung des Systemwechsel während voraussichtlich acht Jahren ausgerichtet.

Weiteres zentrales Element der AP 14-17 sind die Massnahmen zur Unterstützung der Qualitätsstrategie. Sie werden in der geänderten landwirtschaftlichen Absatzförderungsverordnung und der neuen Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft konkretisiert. Dies stärkt die Wertschöpfung  und unterstützt die Erschliessung von Marktpotenzialen.

Die Frage der Inlandleistung beim Fleischimport hat der Bundesrat noch nicht zu Ende beraten. Er wird darüber in den kommenden Wochen entscheiden.

Eine detaillierte Übersicht über alle Verordnungsänderungen und der Bericht über die Anhörung finden sich auf www.blw.admin.ch / Themen / Agrarpolitik 2014-2017.


Adresse für Rückfragen

Jürg Jordi
Leiter Fachbereich Kommunikation und Sprachdienste
Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Tel. 031 322 81 28



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