Krebsregistrierung: Breite Zustimmung für ein neues Bundesgesetz

Bern, 30.10.2013 - Eine flächendeckende Krebsregistrierung ermöglicht Fortschritte bei der Prävention, Früherkennung und Behandlung von Krebs. Deshalb will der Bundesrat eine bundesgesetzliche Grundlage für eine vollständige und einheitliche Erfassung der Daten zu Krebserkrankungen schaffen. Der Vorentwurf ist in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen. Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, bis Ende 2014 einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten. Das Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen ist Teil der Gesamtschau „Gesundheit2020“ des Bundesrates.

Jährlich werden in der Schweiz 38‘000 neue Krebsfälle diagnostiziert; über 16‘000 Menschen sterben jährlich an Krebs. Laut Schätzungen werden die Neudiagnosen von Krebs in den kommenden 20 Jahren um zwei Drittel zunehmen, dies in erster Linie wegen der Alterung der Bevölkerung.
Aufgrund der Vorbereitungen zum Bundesgesetz haben seit 2010 acht Kantone und Halbkantone neu ein kantonales Krebsregister eröffnet. Der Anteil der Bevölkerung, von der die Krebserkrankungen systematisch erfasst werden, stieg von 63 auf 94 Prozent. Allerdings erfolgt die Datenerfassung  bisher uneinheitlich. Die Daten können deshalb nur beschränkt für die vorgesehenen Verwendungszwecke genutzt werden.

Die neue gesetzliche Regelung soll auf dem bestehenden dezentralen System aufbauen und es vervollständigen. Die in den einzelnen Krebsregistern erfassten Daten sollen an eine nationale, vom Bund finanzierte Krebsregistrierungsstelle weitergeleitet und dort zusammengeführt, ausgewertet und publiziert werden. Die Finanzierung der kantonalen und regionalen Krebsregister wird weiterhin Aufgabe der Kantone sein. Von jeder Krebserkrankung werden künftig bestimmte einheitliche Mindestdaten erfasst, etwa der Zeitpunkt der Diagnosestellung, die genaue Diagnose oder der Behandlungsbeginn. Diese sollen für ausgewählte Krebserkrankungen mit spezifischen Zusatzdaten, beispielsweise zum Krankheits- oder Behandlungsverlauf ergänzt werden.

Alle Kantone und 96 weitere Vernehmlassungsteilnehmende aus Politik, Wirtschaft und dem Bereich Gesundheit haben zum bundesrätlichen Gesetzesentwurf Stellung genommen. Mit wenigen Ausnahmen wird die Schaffung einer bundesgesetzlichen Regelung begrüsst. Zu einzelnen Punkten liegen jedoch kontroverse Rückmeldungen vor.

Unterschiedliche Stellungnahmen gibt es etwa zum Umfang der Daten, die für die Beurteilung der Behandlungs- und Versorgungsqualität notwendig sind. Im Hinblick auf die Botschaft werden diese  Fragen unter Einbezug der Akteure noch geklärt werden. Zudem sind einzelne Aspekte im Bereich der Patientenrechte und des Datenschutzes zu überarbeiten. Im Zentrum stehen die Art und Weise, wie Patientinnen und Patienten aufgeklärt werden sollen und wie die erhobenen Daten durch Dritte verwendet werden dürfen. Am teilweise kritisierten Aufbau auf den bestehenden Strukturen hält der Bundesrat jedoch fest. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern EDI beauftragt, bis Ende 2014 einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu erarbeiten.


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