Finanzhilfen für mehr Gleichstellung im Erwerbsleben: Eingabe von Gesuchen 2014

Bern, 04.11.2013 - Der Bund fördert die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Erwerbsleben mit Finanzhilfen. Unterstützt werden allgemeine Projekte von Organisationen und unternehmensinterne Projekte, die konkret und innovativ sind. Der nächste Eingabetermin für allgemeine Förderprojekte ist der 31. Januar 2014.

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG vergibt jedes Jahr auf der Basis des Gleichstellungsgesetzes Finanzhilfen mit dem Ziel, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben zu fördern. Unterstützt werden einerseits Organisationen, die allgemeine Projekte zur Chancengleichheit im Erwerbsleben planen und andererseits Unternehmen, die gezielte Massnahmen in ihrem Betrieb beabsichtigen. Hierzu gehören insbesondere die Lohngleichheit, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sowie die Vertretung von Frauen und Männern in den verschiedenen Berufen und Funktionen. Es können sowohl Projekte mit Zielgruppe Frauen als auch Männer unterstützt werden.

So wurde beispielsweise das innovative Projekt „Fachausweis Unternehmensführung KMU" mittels Finanzhilfen unterstützt. Dieser neue eidgenössische Fachausweis schaffte für die in Familienunternehmen tätigen Führungspersonen die Möglichkeit, über eine Validierung von praktischer Berufserfahrung einen Bildungsabschluss zu erlangen. Oftmals handelt es sich hierbei um die Partnerinnen von Firmeninhabern, welche sich ihr Managementwissen häufig ohne formelle Ausbildung über die Ausübung des Berufs angeeignet haben. Das Projekt des Schweizerischen Gewerbeverbands und der KMU Frauen Schweiz wurde am 15. Oktober in Brüssel im Rahmen des Programms „Lebenslanges Lernen" der EU ausgezeichnet.

Die Datenbank Topbox das EBG umfasst alle bisher unterstützten Projekte.

Für das Jahr 2014 stehen für die Unterstützung von Projekten voraussichtlich rund 4 Millionen Franken zur Verfügung. Der nächste Eingabetermin für Finanzhilfegesuche für allgemeine Förderprojekte ist der 31. Januar 2014. Unternehmen können ihre Unterstützungsgesuche jederzeit eingeben.

Die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann ist dem Bundesrat ein Anliegen: In der Legislaturplanung 2011-2015 sind als Massnahmen insbesondere die Bekämpfung der Lohndiskriminierung und die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie formuliert.


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