Der Bundesrat genehmigt die Tarifstruktur SwissDRG Version 3.0

Bern, 13.11.2013 - Der Bundesrat hat die weiterentwickelte Tarifstruktur SwissDRG genehmigt. Die Version 3.0 tritt am 1. Januar 2014 in Kraft; sie ersetzt die vorgängige Version 2.0.

In der Tarifstruktur SwissDRG wird festgelegt, wie die stationären Leistungen im akutsomatischen Bereich von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entschädigt werden. In der weiterentwickelten Version werden insbesondere komplexe und sehr teure Fälle genauer abgebildet; dies führt zu einer besseren Verknüpfung zwischen Leistung und Vergütung.

Weiter werden auch die spezifischen kindermedizinischen Leistungen besser berücksichtigt. Dass auf diesen Bereich ein besonderes Augenmerk gelegt wird, hat der Bundesrat bereits bei der Beantwortung  verschiedener parlamentarischer Vorstösse festgehalten.

Zudem nimmt die Anzahl der sogenannten Zusatzentgelte zu; diese regeln Vergütungen ausserhalb der Pauschale. Die Version 3.0 enthält neu Zusatzentgelte für bestimmte Medikamente, Implantate oder auch Blutprodukte.

Die jährliche Weiterentwicklung der gesamtschweizerisch einheitlichenTarifstruktur ist eine der zentralen Aufgaben der SwissDRG AG, einer gemeinsamen Organisation der Leistungserbringer, Versicherer und Kantone. Sie hat dem Bundesrat das Genehmigungsgesuch für die Version 3.0 vorgelegt. Dieser hat nun seine Zustimmung erteilt.

In einem DRG-System (Diagnosis Related Groups) werden Behandlungsfälle zu Gruppen zusammengefasst (z.B. Blinddarmoperationen von Kindern), die hinsichtlich medizinischer und ökonomischer Kriterien möglichst homogen sind. Jede Hospitalisierung wird aufgrund der Diagnose und der Behandlung einer solchen Fallgruppe (DRG) zugeordnet. Diese Fallgruppen sind schweizweit identisch. Für jede Fallgruppe wird ein sogenanntes Kostengewicht errechnet. Multipliziert man das Kostengewicht mit dem Basispreis, ergibt sich daraus die leistungsbezogene Fallpauschale. Der Basispreis ist eine Art Durchschnittswert für stationäre Behandlungen in einem bestimmten Spital; seine Höhe variiert je nach Spital. Der Basispreis wird durch die Tarifpartner (Versicherer und Leistungserbringer) festgelegt.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation, Tel. 031 322 95 05, media@bag.admin.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-50920.html