Bundesrat verabschiedet Revision des Kulturgüterschutzgesetzes

Bern, 13.11.2013 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das totalrevidierte Kulturgüterschutzgesetz verabschiedet. Damit soll das Gesetz der aktuellen Gefahren- und Bedrohungslage angepasst und der Kulturgüterschutz zusätzlich auf Katastrophen und Notlagen ausgerichtet werden. Als weltweit erster Staat schafft die Schweiz zudem die Grundlagen für einen „Bergungsort“ für die vorübergehende Aufbewahrung von im Ausland akut gefährdeten Kulturgütern.

Das geltende Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (KGSG) entstand unter dem Eindruck der massiven Zerstörungen während des Zweiten Weltkrieges. Seither hat sich die Gefahren- und Bedrohungslage stark gewandelt. Deshalb soll der Geltungsbereich des KGSG erweitert werden: Neben Massnahmen zur Prävention und Schadensbewältigung im Hinblick auf einen bewaffneten Konflikt sollen neu auch solche in Zusammenhang mit natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen und Notlagen erfasst werden. Die Erfahrungen - etwa vom Brand der Kapellbrücke in Luzern oder aus den Hochwassern von 2005 und 2007 - bestätigen die Notwendigkeit einer solchen Erweiterung. Diese wird bereits im Titel des Gesetzes aufgezeigt, der neu „Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen" lauten soll.

Mit der Revision des KGSG werden ebenfalls neue Bestimmungen des internationalen Rechts in der Schweizer Gesetzgebung umgesetzt. 2004 ist mit dem Zweiten Protokoll zum Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954 für die Schweiz eine neue völkerrechtliche Grundlage verbindlich geworden. Das Zweite Protokoll schafft für Kulturgüter unter der Bezeichnung „verstärkter Schutz" eine neue Kategorie sowie die Möglichkeit zur Errichtung eines „Bergungsorts". Ein „Bergungsort" ist ein Aufbewahrungsort für bewegliche Kulturgüter, die im Besitzer- oder Eigentümerstaat akut gefährdet sind und für eine begrenzte Zeit im Ausland aufbewahrt werden sollen. Die Schweiz ist das erste Land, das ein entsprechendes Angebot schafft.

Vernehmlassung zeigt Unterstützung einer Erweiterung
Die Stossrichtung der Totalrevision wurde in der Vernehmlassung durchwegs begrüsst. Insbesondere die Erweiterung auf Katastrophen und Notlagen wurde vielfach als notwendig bezeichnet. Der Bundesrat verzichtet zudem auf die Streichung der Bundesbeiträge an Sicherstellungsdokumentationen, die im Rahmen der Botschaft vom 19. Dezember 2012 zum Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets 2014 vorgesehen und in der Vernehmlassung von sämtlichen Kantonen und mehreren Parteien kritisiert wurde.

Die Inkraftsetzung der Revision ist für 1.1.2015 geplant.


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