Ja zur Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen

Bern, 13.11.2013 - Administrativ versorgte Menschen sollen rehabilitiert werden. Der Bundesrat unterstützt den entsprechenden Gesetzesentwurf der Rechtskommission des Nationalrates.

Die Rehabilitierung erfasst Personen, die bis 1981 von Verwaltungsbehörden aufgrund von Tatbeständen wie "Arbeitsscheue", "lasterhaftem Lebenswandel" oder "Liederlichkeit" ohne gerichtliches Verfahren in Anstalten eingewiesen wurden. Der Gesetzestext anerkennt nun, dass den betroffenen Personen aus heutiger Sicht damals Leid und Unrecht widerfahren ist. Er verpflichtet zudem den Bund zu einer Aufarbeitung der administrativen Versorgungen und sichert den Betroffenen das Recht auf einen einfachen und kostenlosen Zugang zu den sie betreffenden Akten zu.

Der Gesetzesentwurf verzichtet darauf, den betroffenen administrativ versorgten Menschen einen finanziellen Anspruch zu gewähren. Dies schliesst allerdings die Prüfung finanzieller Leistungen in einer Gesamtschau der Situation der Betroffenen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und anderen Fremdplatzierungen zu einem späteren Zeitpunkt nicht aus.

Der Runde Tisch für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen hatte sich am 25. Oktober für solche Leistungen ausgesprochen und erarbeitet nun Lösungsvorschläge.


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