Gewährleistung der Verfassung des Kantons Genf

Bern, 13.11.2013 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die totalrevidierte Verfassung des Kantons Genf zu gewährleisten. Alle Verfassungsartikel stimmen mit dem Bundesrecht überein bzw. lassen sich bundesrechtskonform auslegen, hält der Bundesrat in seiner am Mittwoch verabschiedeten Botschaft fest.

Die Stimmberechtigten des Kantons Genf haben die neue Kantonsverfassung an der Volksabstimmung vom 14. Oktober 2012 angenommen. Die neue Kantonsverfassung bringt im Vergleich zur bisherigen Kantonsverfassung beispielsweise folgende Neuerungen:

  • Erweiterung des Grundrechtskatalogs;
  • Änderungen im Bereich der politischen Rechte der Stimmbevölkerung;
  • Verlängerung der Legislaturperiode für den Grossen Rat, den Staatsrat und die Gemeindebehörden von vier auf fünf Jahre;
  • Förderung von Gemeindefusionen mit finanziellen Anreizen.

Vertieft geprüft hat der Bundesrat die Verfassungsmässigkeit von drei Bestimmungen, die unter Umständen Fragen aufwerfen kann: das Verbot des "doppelten Nein", das kantonale Monopol für die Wasser- und Stromversorgung und für die Entsorgung des Abwassers sowie die Pflicht der Behörden des Kantons Genf, sich gegen die Errichtung von Kernanlagen, von Lagerstätten für radioaktive Abfälle und von Wiederaufbereitungsanlagen einzusetzen. Nach Ansicht des Bundesrates können die betreffenden Bestimmungen jedoch so ausgelegt werden, dass sie dem Bundesrecht nicht widersprechen.


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