Lastwagenüberholverbote - weniger Stau und mehr Sicherheit

Bern, 19.11.2013 - Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) will mit der Anordnung von lokalen Überholverboten für Lastwagen den Verkehrsfluss auf den Nationalstrassen verbessern und die Verkehrssicherheit erhöhen. Die ersten Überholverbote sind seit einigen Wochen signalisiert und in Kraft, weitere Strecken folgen. Sie wurden nach einheitlichen Kriterien definiert und in einer Richtlinie festgelegt.

Wenn Lastwagen auf zweispurigen Autobahnen überholen, kommt es auf der Überholspur zu einer markanten Temporeduktion. Die Abstände zwischen den Fahrzeugen verringern sich und der Verkehr stockt. Dies führt vor allem in Spitzenzeiten oder an Steigungen zu massiven Störungen des Verkehrsflusses. In engen Tunneln erschweren überholende Lastwagen für nachfolgende Fahrzeuglenker auch die Sicht auf die Signalisation. Zudem können Unfälle in Tunneln besonders schwerwiegende Folgen haben. Das ASTRA wirkt dem nun mit der Anordnung von lokalen Überholverboten für Lastwagen entgegen.

Die 2012 erarbeitete Richtlinie schafft aufgrund der heutigen Gesetze und Normen sowie der Erfahrungen aus der Praxis die Basis zur einheitlichen Anwendung von Überholverboten für Lastwagen auf dem gesamten Nationalstrassennetz. Wichtige Kriterien für solche Überholverbote sind die Verkehrsbelastung, der Lastwagenanteil und die Steigung. Für zweispurige Tunnel, die länger als 300 Meter sind, ist ein generelles Lastwagenüberholverbot zwingend, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt. Fehlbare Chauffeure werden verzeigt.

Die Überholverbote gelten je nach Situation permanent oder temporär (nach Zeit oder nach Verkehrsaufkommen). In einem ersten Schritt wurden rund 530 Kilometer des Nationalstrassennetzes überprüft. Im Anschluss daran wurden abschnittsweise Lastwagenüberholverbote mit einer Länge von total 290 Kilometern bestimmt, welche schrittweise bis Ende 2014 verfügt und signalisiert werden.

Erste Überholverbote signalisiert

Im Raum Bern und im Wallis wurden am 30. Oktober 2013 auf folgenden Abschnitten Lastwagenüberholverbote signalisiert: 

Abschnitt

  • Schönbühl - Kirchberg A1 (14 bis 18 Uhr)
  • Kirchberg - Schönbühl A1 (6 bis 9 Uhr und 15 bis 17 Uhr)
  • Rugentunnel A8 Fahrtrichtung Luzern (permanent)
  • Tunnel Brünnen A1, Fahrtrichtung Lausanne und Fahrtrichtung Bern (permanent)
  • Tunnel Allmend A6, Fahrtrichtung Interlaken und Fahrtrichtung Bern (permanent)
  • Tunnel Arzilier A9, Fahrtrichtung Brig und Fahrtrichtung Lausanne (permanent)
  • Galerie de Champsec A9, Fahrtrichtung Brig und Fahrtrichtung Lausanne (permanent)
  • Tunnel de Sierre A9, Fahrtrichtung Brig und Fahrtrichtung LausannepermanentTunnel Gamsen A9, Fahrtrichtung Brig und Fahrtrichtung Lausanne (permanent) 

Weitere permanente Lastwagen-Überholverbote werden in diesem Jahr noch im Raum Zürich und Winterthur auf folgenden Abschnitten signalisiert: 

  • Nordumfahrung Zürich A1, Tunnel Gubrist, Fahrtrichtung St. Gallen und Fahrtrichtung Bern
  • Umfahrung Winterthur A1, Fahrtrichtung St. Gallen und Fahrtrichtung Zürich
  • Umfahrung St. Gallen A1, Tunnel Rosenberg und Stephanshorn, Fahrtrichtung St. Margrethen und Fahrtrichtung Winterthur
  • Weesen - Walenstadt A3, Tunnel Kerenzerberg, Murwald, Quarten, Fratten, Hof und Raischibe, Fahrtrichtung Chur
  • Walenstadt - Weesen A3, Tunnel Raischibe, Hof, Fratten, Quarten, Murwald, Stutz, Mühlehorn, Glattwand, Standenhorn, Weisswand und Ofenegg, Fahrtrichtung Zürich
  • Tunnel Blatt A3, Fahrtrichtung Chur und Fahrtrichtung Zürich
  • Tunnel Altendorf A3, Fahrtrichtung Chur und Fahrtrichtung Zürich
  • Tunnel Buchberg A3, Fahrtrichtung Rapperswil und Fahrtrichtung Chur
  • Westumfahrung Zürich / Knonaueramt A3/A4, Tunnel Honeret, Eggrain, Hafnerberg, Aescher und Uetliberg, Fahrtrichtung Chur/Luzern ab Tunnel Islisberg
  • Westumfahrung Zürich / Knonaueramt A3/A4, Tunnel Uetliberg, Aescher, Hafnerberg, Eggrain und Honeret, Fahrtrichtung Basel bis Verzweigung Islisberg
  • Tunnel Rüteli A4, Fahrtrichtung Zürich und Fahrtrichtung Luzern
  • Tunnel Montlingen A13, Fahrtrichtung St. Gallen und Fahrtrichtung Chur

 

Anfang 2014 sollen Lastwagenüberholverbote in der Zentral- und Nordwestschweiz sowie in der Südostschweiz im Raum Lugano und Chiasso signalisiert werden. Ende 2014 erfolgt schliesslich noch die Signalisation in der Westschweiz.

Weiteres Vorgehen

Auf zusätzlichen 460 Kilometern des Netzes prüft das ASTRA auf verschiedenen Abschnitten weitere Lastwagenüberholverbote wegen besonderer Gegebenheiten und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit (total 230 Kilometer). Es handelt sich dabei vorwiegend um Strecken mit kurz nacheinander folgenden Tunneln.

Die Wirkung der Lastwagenüberholverbote für einen besseren Verkehrsfluss sowie auf die Sicherheit wird mittels Vorher-/ Nachher-Untersuchungen ermittelt.  

 


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Mediendienst ASTRA, 031 324 14 91



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