Neue Regeln zur Unabhängigkeit der Kommission für Nukleare Sicherheit

Bern, 20.11.2013 - Die Anforderungen an die Unabhängigkeit der Mitglieder der Kommission für Nukleare Sicherheit (KNS) werden erhöht. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Verordnung über die KNS entsprechend angepasst. Demnach können Personen, die direkt mit Behörden, Unternehmen oder Organisationen verbunden sind, welche das Kernenergiegesetz vollziehen oder Schweizer Kernanlagen betreiben, in Zukunft der KNS nicht mehr angehören. Bisher mussten sowohl kernenergiefreundliche als auch kernenergiekritische Kreise in der Kommission vertreten sein.

Die KNS ist die Expertenkommission des Bundes für Fragen der nuklearen Sicherheit. Zu ihren Aufgaben gehört gemäss Kernenergiegesetz unter anderem die Abgabe von Stellungnahmen zu Gutachten des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI). Diese Zweitmeinung der KNS spielt eine bedeutende Rolle im System der Sicherheitsaufsicht über die Schweizer Kernanlagen.

Die bisher geltenden Bestimmungen betreffend Zusammensetzung und Unabhängigkeit der KNS werden dieser Rolle nicht mehr gerecht. Bisher sah die Verordnung über die KNS vor, dass sowohl kernenergiefreundliche als auch kernenergiekritische Kreise in der Kommission vertreten sein müssen. Der Bundesrat erachtet dieses politische Kriterium zur Zusammensetzung der KNS als nicht mehr zeitgemäss. Nach seiner Auffassung sind allein der Sachverstand, die Integrität und die Unabhängigkeit eines Experten massgeblich für seine Eignung als Mitglied der KNS. Die persönliche Einstellung zur Kernenergienutzung erachtet der Bundesrat dagegen als unerheblich.

Weiter liess die Verordnung über die KNS bis anhin zu, dass maximal die Hälfte der Mitglieder in einem Abhängigkeitsverhältnis zu Kernanlagenbetreibern stehen. Nach Auffassung des Bundesrates entspricht dies nicht mehr dem allgemein anerkannten Konzept einer unabhängigen Expertenkommission. Künftig soll deshalb von der Mitgliedschaft in der KNS ausgeschlossen sein, wer direkt mit Behörden, Unternehmen oder Organisationen verbunden ist, die mit dem Vollzug des Kernenergiegesetzes betraut sind oder der Aufsicht des ENSI unterstehen - es sei denn, es handelt sich um Einrichtungen der wissenschaftlichen Lehre und Forschung wie z.B. das Paul-Scherrer-Institut.

Der Bundesrat will mit dieser Verordnungsänderung die Glaubwürdigkeit der KNS als neutrale Beraterin des Bundes in Fragen der nuklearen Sicherheit stärken und ihren Beitrag zu einer funktionierenden Sicherheitsaufsicht über die Schweizer Kernanlagen aufwerten.


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