UNO-Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen: Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens und Botschaft

Bern, 29.11.2013 - Der Bundesrat will mit der Ratifikation des UNO-Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen die internationalen Bestrebungen im Kampf gegen das Verschwindenlassen unterstützen. Er hat heute die Botschaft zur Ratifikation des Übereinkommens und zur Ausführungsgesetzgebung verabschiedet.

Beim sogenannten „Verschwindenlassen“ geht es um Freiheitsentzüge, die durch den Staat oder mit dessen Billigung begangen werden. Häufig gehen sie einher mit der Verschleierung des Schicksals der betroffenen Personen und nicht selten auch mit deren Folterung oder Tötung. Das Verschwindenlassen ist eine weitverbreitete Realität auf allen fünf Kontinenten. Das Übereinkommen vom 21. Dezember 2006 verpflichtet die Vertragsstaaten, jedes Verschwindenlassen ungeachtet der Umstände zu verbieten und unter Strafe zu stellen sowie Massnahmen zur Prävention sicherzustellen. Bereits über 90 Staaten haben das Übereinkommen unterzeichnet, und 39 Staaten haben es ratifiziert. Zu den letzteren gehören neben zahlreichen lateinamerikanischen Staaten auch Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Belgien, Spanien und die Niederlande.

Die internationalen Bemühungen zur Prävention und konsequenten Bestrafung des Verschwindenlassens verdienen die Unterstützung der Schweiz. Aus diesem Grund unterzeichnete die Schweiz das Übereinkommen am 19. Januar 2011. Mit Beschluss vom 19. Dezember 2012 ermächtigt der Bundesrat das EDA, das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen, welches bis zum 8. April 2013 dauerte. Insgesamt gingen 48 Stellungnahmen ein. Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer unterstützte die Absicht des Bundesrates, das Übereinkommen zu ratifizieren und zeigte sich mit der Umsetzungsgesetzgebung einverstanden.

Die Schweizer Rechtsordnung wird dem Hauptanliegen des Übereinkommens bereits in weiten Teilen gerecht. Für die innerstaatliche Umsetzung sind lediglich in einzelnen Bereichen Gesetzesänderungen notwendig. Zum einen soll ein neuer Straftatbestand geschaffen werden, welcher das Verschwindenlassen als eigenständiges Delikt unter Strafe stellt. Zum anderen wird ein Netzwerk von Koordinationsstellen (Bund und Kantone) eingerichtet, um bei einem Verdacht auf Verschwindenlassen rasch den Aufenthaltsort der betroffenen Person zu klären.


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