Bundesrat ändert Arbeitsvermittlungsverordnung und Gebührenverordnung

Bern, 29.11.2013 - Der Bundesrat hat am 29. November 2013 eine Revision der Arbeitsvermittlungs-verordnung (AVV) und der Gebührenverordnung (AVG) beschlossen. Damit werden in erster Linie verschiedene bereits heute geltende Vollzugspraktiken in den Verordnungswortlaut überführt und die Gebühren der Teuerung angepasst. Die Änderungen treten am 1. Januar 2014 in Kraft.

Über die Jahre hat sich zum Arbeitsvermittlungsgesetz, der Arbeitsvermittlungsverordnung und der Gebührenverordnung in einzelnen Punkten eine gefestigte Vollzugspraxis entwickelt. Diese soll nun im Sinne der Transparenz auf Verordnungsstufe abgebildet werden. Zusätzlich werden mit der Revision gewisse Fragestellungen geklärt, die heute im Vollzug zu Problemen führen können. Weiter wird eine schweizweite rechtsgleiche Umsetzung des Gesetzes sowie ein besserer Schutz der Arbeitnehmenden und Stellensuchenden sichergestellt.

Neu können nicht nur die Betriebe, denen die Bewilligung aufgrund von Verfehlungen entzogen wurde, für bis zu zwei Jahre gesperrt werden, sondern auch deren verantwortliche Leiter oder wirtschaftlich Berechtigte. Ausserdem benötigen Betriebe, die nur den Inhaber oder die Mitbesitzer verleihen, keine Bewilligung für den Personalverleih mehr.

Seit der letztmaligen Anpassung der Gebühren im Oktober 1999 gab es eine Teuerung von fast 10 Prozent. Die Bewilligungs- und die Einschreibgebühr werden mit der Revision der Gebührenverordnung entsprechend erhöht.


Adresse für Rückfragen

Peter Gasser,
SECO, Leistungsbereichsleiter Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen,
Tel. 031 322 28 40

Ueli Greub,
SECO, Ressortleiter Vermittlung und Verleih,
Tel. 031 322 29 95



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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
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