Weiteres Vorgehen bei den erweiterten Sorgfaltspflichten zur Verhinderung der Annahme nicht versteuerter Vermögenswerte

Bern, 29.11.2013 - Banken und andere Finanzintermediäre sollen bei der Annahme von Vermögenswerten erhöhte Sorgfaltspflichten erfüllen und damit den Zufluss von nicht versteuerten Vermögenswerten verhindern. Die neuen Pflichten sollen nach dem heutigen Beschluss des Bundesrates koordiniert mit dem Abschluss von möglichen Abkommen über den automatischen Informationsaustausch zwischen der Schweiz und ihren wichtigsten Partnerländern diskutiert werden.

Die erweiterten Sorgfaltspflichten sind Ausfluss der Finanzmarktstrategie des Bundesrates und dienen dem Ziel eines steuerlich konformen Finanzplatzes. Sie sollen zu den bestehenden Sorgfaltspflichten zur Verhinderung der Geldwäscherei hinzutreten. 

Der Bundesrat rechnet damit, dass ein international anerkannter Standard zum automatischen Informationsaustausch (AIA) in absehbarer Zeit vorliegt und die Schweiz in diesem Fall mit wichtigen Partnerstaaten die zur Umsetzung notwendigen Abkommen abschliessen könnte. Erweiterte Sorgfaltspflichten sollen komplementär für jene Staaten gelten, mit welchen keine solchen Abkommen bestehen. Dieses Vorgehen erlaubt, diese Pflichten mit der Umsetzung eines AIA zu koordinieren.

Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, ihm einen Antrag zur Ausgestaltung der erweiterten Sorgfaltspflichten zu unterbreiten, wenn mit den wichtigsten Partnerstaaten Abkommen über einen AIA nach internationalem Standard abgeschlossen werden oder wenn feststeht, dass in absehbarer Zeit kein AIA-Abkommen vereinbart werden kann.


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