Sekretariat WEKO schliesst Vorabklärung zur Weitergabe von Währungsvorteilen bei Markenartikeln im Detailhandel ab

Bern, 05.12.2013 - Die Vorabklärung des Sekretariats der Wettbewerbskommission (Sekretariat WEKO) ergab keine genügenden Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen, die eine Weitergabe von Währungsvorteilen verhindert hätten. Deshalb stellt es die Vorabklärung ein.

Das Sekretariat WEKO untersuchte, in welchem Umfang 22 namhafte Markenartikellieferanten und die drei Lebensmitteldetailhändler Coop, Denner und Migros Währungsgewinne bei einer Auswahl von Gütern des täglichen Bedarfs an die nächste Handelsstufe bzw. an die Schweizer Endkonsumenten weitergaben und ob allfällige Nichtweitergaben von Währungsvorteilen durch das Vorliegen von unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen erklärt werden können.

Die Befragung dieser Marktteilnehmer lieferte weder konkrete Hinweise auf unzulässige horizontale oder vertikale Preisabreden noch ergaben sich genügende Anhaltspunkte für kartellrechtlich problematische Behinderungen von Parallelimporten. Auch Anhaltspunkte für missbräuchliche Verhaltensweisen eines marktbeherrschenden Unternehmens konnten nicht identifiziert wurden. Es gibt somit keinen Anlass, gegen Coop, Denner, Migros oder einen der 22 Markenartikellieferanten ein Untersuchungsverfahren zu eröffnen.

Befragt wurden 22 Markenartikellieferanten insbesondere zu den von ihnen gewährten Währungsvorteilen für die jeweils drei umsatzstärksten Produkte ihrer fünf wichtigsten Marken (insgesamt 330 Produkte) und zu ihren Kenntnissen bezüglich der Weitergabe dieser Vorteile durch Coop, Denner und Migros. Auch bei den Detailhändlern wurden hierzu Auskünfte eingeholt. Coop, Denner und Migros bezogen 2011 Waren im Wert von insgesamt über CHF 2 Mia. bei diesen 22 Lieferanten.

Die meisten der befragten Markenartikellieferanten gewährten den Detailhändlern Konditionenverbesserungen. Diese gaben die Detailhändler gemäss den von ihnen eingereichten Daten mehrheitlich vollständig an ihre Kunden weiter. Mangels Verfügbarkeit gewisser Daten kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Ausmass der Weitergabe tatsächlich weniger ausgeprägt war. Eine Weitergabe von Währungsvorteilen durch die Detailhändler wurde von vielen Lieferanten bestätigt. Allerdings konnten viele von ihnen aufgrund fehlender Informationen bezüglich der Endverkaufspreise zum genauen Ausmass der Weitergabe keine Angaben machen.

Der Einfluss, den der Wechselkurs via Kosten auf den Endverkaufspreis hat, ist beschränkt. So deutet die Befragung der Markenartikellieferanten darauf hin, dass ihre Kosten bei Gütern des täglichen Bedarfs zumeist zu weniger als 50 % durch den Wechselkurs beeinflusst werden. Hinzu kommt, dass die Kosten für den Vertrieb von Markenartikeln auf Detailhandelsstufe hauptsächlich in Schweizer Franken anfallen dürften.

Die gekürzte Fassung des Schlussberichts sowie der dazugehörige Presserohstoff sind auf der WEKO-Homepage (www.weko.admin.ch) abrufbar.


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